Akademik

Absatz
Paragraf; Passage; Passus; Paragraph; Abschnitt; Textabschnitt; Kapitel; Textstelle; Artikel; Vers; Gedichtabschnitt; Strophe; Verkauf; Vertrieb; Ausfuhr; Export; Stöckel; Hacken

* * *

Ab|satz ['apzats̮], der; -es, Absätze ['apzɛts̮ə]:
1. unter der Ferse befindlicher Teil des Schuhs:
hohe Absätze.
Zus.: Gummiabsatz, Lederabsatz, Stiefelabsatz.
2. kleinere waagerechte Fläche, von der eine Treppe unterbrochen wird:
auf dem Absatz haltmachen.
Zus.: Treppenabsatz.
3.
a) mit einer neuen Zeile beginnende Unterbrechung in einem fortlaufenden Text:
einen Absatz machen.
b) einer von mehreren Abschnitten eines Textes:
er las den vorletzten Absatz.
Syn.: Passage, Stück, Teil.
4. <ohne Plural> das Verkauft-, Abgesetztwerden:
der Absatz der Waren stockte; reißenden Absatz finden (sehr gut verkauft werden).
Syn.: Verkauf, Vertrieb.

* * *

Ạb|satz 〈m. 1u
I 〈zählb.〉
1. Unterbrechung, Ruhepause
2. 〈Geol.〉 Ablagerung von im Wasser befindlichen gelösten od. festen Stoffen
3. mit einer neuen Zeile beginnender Abschnitt in einem geschriebenen od. gedruckten Text
4. Zeileneinrückung
5. 〈Abk.: Abs.; in Gesetzestexten〉 Abschnitt, Paragraf, Teil eines Paragrafen
6. 〈am Schuhwerk〉 verstärkter Teil unter der Ferse
7. 〈an der Treppe〉 ebene Stelle, Unterbrechung der Stufen (Treppen\Absatz)
● neuer \Absatz Beginn eines neuen Abschnittes; ohne \Absatz ohne neue Zeile (hintereinanderschreiben); in Absätzen
II 〈unz.〉 Verkauf ● diese Güter haben keinen (guten) \Absatz lassen sich schwer, nicht verkaufen

* * *

Ạb|satz , der; -es, Absätze:
1. erhöhter Teil der Schuhsohle unter der Ferse:
flache, hohe, spitze Absätze;
die Absätze (unterste Schicht der Absätze) ablaufen, schief treten;
sich auf dem A. umdrehen, umwenden; auf dem A. kehrtmachen (sogleich umkehren).
2.
a) Unterbrechung in einem fortlaufend gedruckten od. geschriebenen Text (nach der mit einer neuen Zeile begonnen wird):
einen A. machen;
b) Abschnitt eines Textes auf einer gedruckten od. geschriebenen Seite (Abk.: Abs.):
Kapitel III, vorletzter A.
3. (Kaufmannsspr.) Verkauf:
der A. der Waren stockte;
reißenden A. finden (gut verkauft werden).
4. Unterbrechung einer Fläche, von etw. Fortlaufendem:
der A. eines Berges, einer Treppe, einer Mauer.
5. <Pl. selten> (Geol.) Ablagerung.

* * *

I
Absatz,
 
1) Betriebswirtschaft: Gesamtheit der Tätigkeiten eines Unternehmens (Anbieter), die darauf gerichtet sind, die hergestellten oder gekauften Leistungen (Sachgüter und Dienste) potenziellen Abnehmern (Nachfragern) zuzuführen und gegen Entgelt zu überlassen; darüber hinaus das Ergebnis dieser Tätigkeiten, gemessen in Mengeneinheiten (Verkaufsmenge) oder in Werteinheiten (Absatzmenge × Absatzpreis = Erlös, Umsatz) für einen bestimmten Zeitraum.
 
Der Absatz vollzieht sich auf dem Absatzmarkt. Dieser ist bestimmt durch die Art des abgesetzten Gutes, durch Zahl, Größe und Verhaltensweise der Anbieter und Nachfrager (einschließlich Absatzmittler) im zu betrachtenden Absatzgebiet und durch die Art, wie der Tausch zustande kommt (Marktorganisation). Die an der Absatzaufgabe beteiligten Organe und Institutionen sowie die von ihnen wahrgenommenen Funktionen bilden die Absatzwirtschaft. Im Rahmen der Absatzpolitik versucht das Unternehmen, seine auf den Absatz gerichteten Entscheidungen so zu gestalten, dass das Ergebnis die Unternehmensziele in möglichst hohem Maß erfüllt. Durch die Wandlung vieler Absatzmärkte von einem Verkäufermarkt zu einem Käufermarkt sind Unternehmen häufig gezwungen, ihre gesamte Unternehmenspolitik nach den Verhältnissen des Absatzmarktes auszurichten (absatzorientierte Unternehmensführung, Marketing).
 
Die Höhe des Absatzes, seine Zusammensetzung nach Güterarten, Kundengruppen u. a. sowie seine zeitliche Verteilung können mithilfe einer Vielzahl absatzpolitischer Instrumente beeinflusst werden. Dabei sind zu unterscheiden: Produktpolitik und Sortimentspolitik, Preispolitik, Distributionspolitik und Kommunikationspolitik.
 
Die betriebliche oder überbetriebliche Absatzforschung hat die Aufgabe, den Zusammenhang zwischen den realen Bestimmungsfaktoren und der Absatzhöhe zu erschließen. Hierfür dienen empirische Untersuchungen (Marktforschung), modelltheoretische Analysen (Absatztheorie), bei denen die Wirklichkeit durch ein System von Annahmen und Wirkungshypothesen nachgebildet wird, sowie die betriebliche Absatzstatistik, in der die Absatzentwicklung durch Aufgliederung des Gesamtabsatzes einer Periode nach verschiedenen Merkmalen (Warengruppen, Artikel, Absatzgebiete, Kundengruppen, Transportwege, zeitliche Verteilung u. a.) aufgeschlüsselt wird.
 
Die Informationen bilden die Grundlage der Absatzerwartungen in künftigen Perioden und sind Ausgangspunkt für die Absatzplanung. Der Absatzplan, ein betrieblicher Teilplan, der mit allen anderen betrieblichen Bereichen (Beschaffung, Produktion, Finanzierung) koordiniert und auf das gesamtbetriebliche Ziel ausgerichtet werden muss, legt die künftige Absatzpolitik fest. Er besteht aus mehreren Teilplänen, in denen Ziele und Einsatz der einzelnen absatzpolitischen Instrumente festgelegt werden. Das Zentralproblem der betrieblichen Absatzplanung liegt in der Ungewissheit zukünftigen Geschehens. Die Verbesserung der Information, eine elastische Plangestaltung, die eine Anpassung an nicht erwartete Datenänderungen erlaubt, und das Vermeiden zu hoher Risiken sind Mittel absatzbezogener Risikopolitik.
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Handel · Konsumentenverhalten · Verbraucherpolitik · Werbung
 
Literatur:
 
Hwb. der Absatzwirtschaft, hg. v. B. Tietz (1974);
 E. Gutenberg: Grundll. der Betriebswirtschaftslehre, Bd. 2: Der A. (171984).
 
 2) grafische Technik: ein mit einer neuen Zeile beginnender Abschnitt zur Textgliederung.
 
 3) Fußbekleidung: Schuh.
II
Absatz
 
[engl. paragraph], ein inhaltlich zusammenhängender und typographisch abgegrenzter Bereich innerhalb eines Texts. Ein Absatz enthält eine oder mehrere Zeilen. Der Anfang eines Absatzes kann durch einen Erstzeileneinzug (Absatzeinzug) gekennzeichnet sein, am Ende des Absatzes ist der Rest der Zeile unterdrückt (außer beim sog. erzwungenen Blocksatz). Absätze können auf verschiedene Weise ausgerichtet werden (Ausrichtung). Die einzelnen Absätze lassen sich durch eine Leerzeile oder einen vergrößerten Zeilenabstand voneinander trennen.
 
In Text- und Layoutprogrammen wird ein Absatz durch eine Absatzmarke (oder ein Return-Zeichen), also durch Drücken der Taste »Return« beendet. Der Return wird in vielen Anwendungsprogrammen durch das Zeichen ¶ symbolisiert. Wird ein solches Zeichen gelöscht, so verschmelzen die dadurch getrennten Absätze zu einem einzigen Absatz. Die Formatierung des ehemaligen zweiten Absatzes wird durch die des ehemaligen ersten ersetzt.
 
 
TIPP:
 
Während beim Schreiben auf der Schreibmaschine am Ende einer jeden Zeile »Return« gedrückt werden muss, um in die nächste Zeile zu gelangen, darf dies beim Schreiben mit dem Computer nicht geschehen, da sonst nicht nur eine neue Zeile, sondern ein neuer Absatz begonnen wird. Ein rechtzeitiger Übergang in die nächste Zeile (der sog. Zeilenumbruch) wird vom Anwendungsprogramm, z. B. einem Textprogramm, automatisch durchgeführt. Die Zeilenlänge kann im Voraus eingestellt, aber auch später noch verändert werden.

* * *

Ạb|satz, der; -es, Absätze: 1. erhöhter Teil der Schuhsohle unter der Ferse: flache, hohe, spitze Absätze; die Absätze ablaufen, schief treten; Sie stampfte mit dem Fuß auf ...; dabei brach ihr der A. ab (Handke, Frau 65); *sich auf dem A. umdrehen, umwenden; auf dem A. kehrtmachen (sogleich umkehren). 2. a) Unterbrechung in einem fortlaufend gedruckten od. geschriebenen Text (nach der mit einer neuen Zeile begonnen wird): einen A. machen; b) einer von mehreren Abschnitten eines Textes auf einer gedruckten od. geschriebenen Seite: Kapitel III, vorletzter A.; Abk.: Abs. 3. (Kaufmannsspr.) Verkauf: der A. der Waren stockte; reißenden A. finden (gut verkauft werden); Mein eigentlicher Arbeitsplatz ist im A. (Freie Presse 26. 11. 87, 1). 4. Unterbrechung einer Fläche, von etw. Fortlaufendem: der A. eines Berges, einer Treppe, einer Mauer. 5. <Pl. selten> (Geol.) Ablagerung: A. von Schlamm und Kies.

Universal-Lexikon. 2012.