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Pa|ra|graf [para'gra:f], der; -en, -en, Paragraph:(in Gesetzbüchern, wissenschaftlichen Werken u. a.) ein fortlaufend nummerierter kleiner Abschnitt (Zeichen: §): Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung.
Zus.: Abtreibungsparagraf.
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Pa|ra|graph 〈m. 16; 〉 = Paragraf
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Pa|ra|graph usw.:
↑ Paragraf usw.
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I Paragraph
[mittelhochdeutsch paragraf »Zeichen«, »Buchstabe«, über spätlateinisch paragraphus von griechisch parágraphos (gramme̅́) »Zeichen am Rande der Buchrolle«] der, -en/-en, 1) in Gesetzbüchern, wissenschaftlichen Werken u. a. ein fortlaufend nummerierter kleiner Abschnitt, ursprüngliche Bezeichnung für jedes neben ein Wort oder einen Text gesetzte Zeichen. In der Antike war der Paragraph v. a. Interpunktionszeichen und diente auch zur Bezeichnung eines Abschnitts in literarischen Werken; 2) Zeichen (§, Plural §§) für Abschnitt.
Paragraph
[engl.], Textverarbeitung: Absatz.
III
Paragraph,
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Pa|ra|graph, der; -en, -en [mhd. paragraf = Zeichen, Buchstabe < spätlat. paragraphus < griech. parágraphos (gramme̅́) = Zeichen am Rande der antiken Buchrolle, zu: paragráphein = danebenschreiben]: a) mit dem Paragraphzeichen u. der Zahl einer fortlaufenden Nummerierung gekennzeichneter Abschnitt, Absatz im Text von Gesetzbüchern, formellen Schriftstücken, Verträgen, wissenschaftlichen Werken o. Ä.: ein umstrittener, verstaubter, nicht mehr zeitgemäßer P.; ein P. der Straßenverkehrsordnung; einen -en genau kennen; einen -en [in der Hausordnung] ändern, beseitigen, abschaffen; der Wortlaut eines -en; gegen einen -en verstoßen; <ungebeugt u. o. Art. vor Zahlen:> P. siebenundvierzig besagt, dass ein Ehegatte die Scheidung begehren kann, wenn der andere die Ehe gebrochen hat (Schwaiger, Wie kommt 161); gegen P. 1 der Straßenverkehrsordnung verstoßen; nach P. 8; das steht in P. 2, ist unter P. 2 zu lesen; <aber mit Art.:> Aber da gab es ein Schlupfloch: den -en 6 b des Einkommensteuergesetzes (Spiegel 43, 1984, 26); das steht in den -en 6, 8, 11 u. 12 BGB; Zeichen: §; b) Paragraphzeichen.
Universal-Lexikon. 2012.