1. <tr.; hat nach einem bestimmten religiösen Zeremoniell segnen:
einen Altar, Kerzen weihen; der Bischof weihte die neuen Glocken.
Zus.: einweihen.
2. <tr.; hat (geh.) uneigennützig zur Gänze widmen:
er hat sein Leben, sich [ganz] der Arbeit geweiht.
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wei|hen 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. jmdn. \weihen jmdm. die Weihen erteilen, geben (Priester)
2. etwas \weihen
3. 〈geh.〉 jmdm. etwas \weihen jmdm. etwas widmen, stiften
● sein erstes Werk jmdm. \weihen; sein Leben einem Werk, einer Idee \weihen; jmdn. zum Bischof \weihen; er ist dem Tod geweiht 〈poet.〉 er muss sterben; die Stadt war dem Untergang geweiht der U. der S. stand dicht bevor, war sicher; geweihte Gefäße; geweihtes Wasser
II 〈V. refl.; geh.〉 sich einer Sache \weihen sich einer S. widmen, verschreiben, sich für eine S. opfern
[<mhd., ahd. wihen „heiligen“; zu mhd. wich <ahd. wih <got. weihs „heilig“ <germ. *wiha „heilig“; (magisch, religiös) gebunden“]
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wei|hen <sw. V.; hat [mhd., ahd. wīhen, zu mhd. wīch, ahd. wīh = heilig, also eigtl. = heilig machen]:
1. (christl., bes. kath. Kirche)
einen Altar, Kerzen, Glocken, einen Friedhof w.;
die Kirche wurde im Jahre 1140 geweiht;
eine geweihte Stätte;
jmdn. zum Diakon, Priester, Bischof w.
2.
a) (Rel.) (bes. ein Gebäude) in einer rituellen Handlung nach einem Heiligen, einem Gott o. Ä. benennen, um ihn zu ehren:
die Kirche ist dem heiligen Ludwig geweiht;
ein Zeus geweihter Tempel;
sich, seine ganze Kraft der Wissenschaft w.;
er hat sein Leben Gott, der Kunst, dem Dienst an seinen Mitmenschen geweiht;
das Denkmal ist den Gefallenen des Krieges geweiht.
etw. dem Untergang w.;
sich dem Tode w.;
<meist im 2. Part.:> sie waren dem Tod geweiht.
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Weihen
[althochdeutsch wīo, vielleicht zu weida »Nahrungssuche«, »Jagd«], Cịrcus, Gattung der Habichtartigen, mit zehn Arten weltweit verbreitet. Weihen bewohnen offene, oft feuchte Landschaften, wo sie auf dem Boden oder im Röhricht brüten. Sie jagen aus geschicktem, niedrigem Flug v. a. Kleinsäuger und Vögel, aber auch Amphibien, Reptilien und Insekten. - In Europa leben vier Arten: Die bis 56 cm große Rohrweihe (Circus aeruginosus) ist am stärksten an Gewässer gebunden. Das braune Weibchen ist an Oberkopf, Kehle und Flügelvorderkante gelblich, das Männchen wirkt auffallend bunt mit braunem Rücken, rotbraunem Bauch, hellbräunlichem Kopf und Hals sowie grauen Armschwingen, Handdecken und Steuerfedern. Bei den übrigen drei Arten lassen sich im Feld nur die adulten Männchen einigermaßen sicher unterscheiden. Ihre Grundfärbung ist grau mit schwarzen Handschwingen. Die Kornweihe (Circus cyaneus) hat dazu einen weißen Bürzel, die Wiesenweihe (Circus pygargus) rostfarbene Längsflecken auf der Unterseite und zwei dunkle Flügelbinden. Der Kornweihe ähnlich ist die Steppenweihe (Circus macrourus); sie ist aber heller und hat einen grauen Bürzel; die Schwarzfärbung der Schwingen ist geringer ausgedehnt. Die Weibchen aller drei Arten sind bräunlich mit weißem Bürzel und nur von erfahrenen Beobachtern zu unterscheiden. - In Deutschland ist die Rohrweihe noch am häufigsten, die Wiesen- und v. a. die Kornweihe sind sehr selten geworden. Die Steppenweihe erscheint bei uns nur als seltener Gast aus Osteuropa und Asien, sie hat aber auch schon ausnahmsweise hier gebrütet.
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wei|hen <sw. V.; hat [mhd., ahd. wīhen, zu mhd. wīch, ahd. wīh = heilig, also eigtl. = heilig machen]: 1. (christl., bes. kath. Kirche) a) durch 1↑Weihe (1 a) heiligen, zu gottesdienstlichen Zwecken bestimmen: einen Altar, Kerzen, Glocken, einen Friedhof w.; die Kirche wurde im Jahre 1140 geweiht; eine geweihte Stätte; ein geweihter Rosenkranz; Aber Pater! So etwas aus geweihtem Mund?! (Konsalik, Promenadendeck 150); ... forderte das Volk von Bigorre, dass die Grotte ... endlich zum Heiligtum geweiht werde (Werfel, Bernadette 381); Ü Der Zeugungsprozess wird nur dadurch geadelt und über dumpfe Knechtschaft erhoben, dass man ihn durch Treue und Verantwortlichkeit weiht ...! (Musil, Mann 1352); Erstmals präsentiert sich Holographie in der geweihten Nähe alter ... Meister (Szene 8, 1985, 76); b) jmdm. durch Erteilen der 1Weihe[n (1 b)] ein geistliches Amt übertragen: jmdn. zum Diakon, Priester, Bischof w.; Doch ehe es so weit kommt, hat Theodahad ... in Rom Silverius zum Papste w. lassen (Thieß, Reich 634). 2. a) (Rel.) in einer rituellen Handlung etw. (bes. ein Gebäude) nach einem Heiligen, einem Gott o. Ä. benennen, um ihn zu ehren [u. es seinem Schutz zu unterstellen]: die Kirche ist dem heiligen Ludwig geweiht; ein Zeus geweihter Tempel; b) (geh.) ↑widmen (2): sich, seine ganze Kraft der Wissenschaft w.; er hat sein Leben Gott, der Kunst, dem Dienst an seinen Mitmenschen geweiht; um sich hier (= in einem Kloster) ganz einem verinnerlichten und schlicht-wahrhaftigen Leben zu w. (Thieß, Reich 434); Donnerstag war der Tag, der dem Dienst des „Alten“ geweiht war (Baum, Paris 50); in einem guten Theater, sei es einem dem gesprochenen Drama geweihten oder der Opéra comique (Th. Mann, Krull 266); c) (geh.) ↑widmen (1), zueignen: das Denkmal ist den Gefallenen des Krieges geweiht. 3. (geh.) ↑preisgeben (1): etw. dem Untergang w.; sich dem Tode w.; <meist im 2. Part.:> sie waren dem Tod geweiht; dass alle Scheiben des Glaspalastes erglühen, der den Flammen geweiht ist (A. Kolb, Schaukel 54).
Universal-Lexikon. 2012.