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Kommunion
Kom|mu|ni|on [kɔmu'ni̯o:n], die; -, -en:
Feier, Empfang des Abendmahls in der katholischen Kirche:
zur Kommunion gehen.
Zus.: Erstkommunion.

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Kom|mu|ni|on 〈f. 20; kath. Kirche〉
1. Abendmahlsfeier
2. Empfang des Abendmahls
[<lat. communio „Gemeinschaft“]

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Kom|mu|ni|on , die; -, -en [kirchenlat. communio = das heilige Abendmahl < lat. communio = Gemeinschaft, zu: communis = allen od. mehreren gemeinsam, allgemein] (kath. Kirche):
1. Gemeinschaftsmahl der Gläubigen mit Christus durch den Empfang der im Messopfer nach der Wandlung ausgeteilten Hostie:
die heilige K. empfangen;
zur K. gehen;
die K. (die Hostie) austeilen.
2. Erstkommunion:
sie hat dieses Jahr K.

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Kommunion
 
[von lateinisch communio »Gemeinschaft«] die, -/-en, allgemeine Bezeichnung für eine Versammlung, im übertragenen Sinne auch für die einheitliche Gesinnung und Haltung der Versammelten. Davon ausgehend verbindet Kommunion als Begriff der katholischen Theologie zwei Ebenen: Durch die gemeinsame Teilhabe am Leib und am Blut Jesu Christi in der gottesdienstlichen Feier (Kommunion als Eucharistie) entsteht für die daran Teilnehmenden das Recht und die Pflicht zur Gemeinde- und Gemeinschaftsbildung (Kommunion als Kommunikation). Beide Ebenen sind schon im Neuen Testament miteinander verbunden (1. Korintherbrief 1, 9; 10, 16 ff.). Die Kommunion als gemeinsames eucharistisches Mahl war bei den ersten Christen integraler Bestandteil ihrer Versammlungen. Die weitere Entwicklung unterschied dann immer stärker zwischen der Teilnahme am sonntäglichen Gottesdienst und dem Empfang der Kommunion. So schrieb z. B. die Synode von Agde (506) unter Beibehaltung der sonntäglichen Gottesdienstpflicht einen dreimaligen Kommunionsempfang, das Laterankonzil (1215) einen einmaligen pro Jahr vor. Erst das Konzil von Trient (1545-63) empfahl wieder eine möglichst häufige Teilnahme am sonntäglichen eucharistischen Mahl. Zu ihren Voraussetzungen gehören nach dem katholischen Kirchenrecht die Freiheit von schwerer Schuld sowie die rechte Absicht. Von der Kommunion ausgeschlossen sind mit den Kirchenstrafen der Exkommunikation und des Interdikts belegte Kirchenmitglieder. Kinder sind ab etwa sieben Jahren und nur nach ausreichender Vorbereitung durch Eltern oder Katecheten (Kommunionsunterricht) zur Kommunion zugelassen. Der erstmalige Empfang der Kommunion (Erstkommunion) wird in der Regel am »Weißen Sonntag« (1. Sonntag nach Ostern) feierlich begangen. Seit dem 2. Vatikanischen Konzil ist in der katholischen Kirche - ähnlich wie beim evangelischen Abendmahl und in der anglikanischen Tradition - die Kommunion »unter beiden Gestalten« (Brot und Wein) erlaubt (Laienkelch). Ausgeteilt werden kann die Kommunion auch durch Laien (Kommunionshelfer). - Zur gegenseitigen Zulassung bekenntnisverschiedener Kirchen zur Kommunion: Abendmahlsgemeinschaft.
 
Literatur:
 
J. Ratzinger: Das Fest des Glaubens (Einsiedeln 1981).
 

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Kom|mu|ni|on, die; -, -en [kirchenlat. communio = das heilige Abendmahl < lat. communio = Gemeinschaft, zu: communis, ↑kommun] (kath. Kirche): 1. Gemeinschaftsmahl der Gläubigen mit Christus durch den Empfang der im Messopfer nach der Wandlung ausgeteilten Hostie: die heilige K. empfangen; zur K. gehen; die K. (die Hostie) austeilen. 2. Erstkommunion: sie hat dieses Jahr K.

Universal-Lexikon. 2012.