Synode
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1. 〈kath. Kirche〉 (umfassende) Versammlung kirchl. Würdenträger
2. Delegiertenversammlung von Lehrkräften u. Studenten (an Hochschulen u. Universitäten)
[<lat. concilium „Versammlung“; zu calare „aus-, zusammenrufen“]
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Kon|zil, das; -s, -e u. -ien [mhd. concīlje < lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung, zu: concalare = Zusammenrufen]:
1. (kath. Kirche) Versammlung von Bischöfen u. anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung u. Entscheidung theologischer u. kirchlicher Fragen:
ein K. einberufen.
2. (Hochschulw.) aus Professoren, Vertretern der Studierenden u. nicht akademischen Bediensteten einer Hochschule gebildetes Gremium, das bestimmte Entscheidungsbefugnisse hat.
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Konzil
[lateinisch »Zusammenkunft«, »Versammlung«] das, -s/-e und ...li |en,
1) christlicher Kirchen: Synode, die Versammlung von kirchlichen Repräsentanten (v. a. von Bischöfen), zur Beratung und Entscheidung (gesamt-)kirchlicher Angelegenheiten. Eine besondere Bedeutung in der Kirchengeschichte haben die ersten sieben ökumenischen Konzile, deren Teilnehmer die noch ungeteilte Gesamtkirche repräsentierten und deren Beschlüsse auch heute von allen großen christlichen Kirchen anerkannt werden. Seit dem Morgenländischen Schisma wurden die Konzile mehr und mehr zu »innerkatholischen Versammlungen«. An den Unionskonzilen von Lyon (1274) und Ferrara-Florenz (1438-43) nahmen zwar auch Vertreter der orthodoxen Kirche teil, die Beschlüsse wurden von dieser in der Folgezeit jedoch nicht anerkannt. Einberufen und geleitet wurden die Konzile im ersten Jahrtausend im Allgemeinen vom Kaiser, später vom Papst. Die Frage, welche Kompetenz und Autorität dem Konzil gegenüber dem Papst zukomme, führte zur Auseinandersetzung um den Konziliarismus.
Nach katholischem Kirchenrecht (1983) hat ausschließlich der Papst das Recht, ein Konzil einzuberufen, zu leiten und aufzulösen sowie die Tagesordnung aufzustellen. Ebenso bedürfen die Beschlüsse eines Konzils seiner Billigung. Teilnahme- und Stimmrecht besitzen die Bischöfe, sonstige Teilnehmer muss der Papst berufen (cc. 338—341 CIC). Von den ökumenischen Konzilen (in der Neuzeit nach katholischem Verständnis bisher das Konzil von Trient sowie das 1. und 2. Vatikanische Konzil), deren Lehräußerungen Unfehlbarkeit zukommt, werden als legislative Organe der Teilkirche die Partikularkonzile unterschieden: das Provinzialkonzil der Bischöfe einer Kirchenprovinz und das Plenarkonzil von Bischöfen mehrerer Kirchenprovinzen (zunehmend durch die Bischofskonferenz ersetzt). Die seit 1965 stattfindenden Bischofssynoden haben nur beratende Funktion.
Der Vorbereitung eines orthodoxen Gesamtkonzils dienen die seit 1923 stattfindenden panorthischen Kongresse und Konferenzen. Formal wurde seine Einberufung durch die vierte panorthodoxe Konferenz 1968 beschlossen und eine »Interorthische Vorbereitungskommission für die Heilige und große Synode der Orthodoxen Kirche« gebildet, die regelmäßig zusammentritt (zuletzt 1993).
H. J. Sieben: Die Konzilsidee der alten Kirche (1979);
H. J. Sieben: Traktate u. Theorien zum K. (1983);
H. J. Sieben: Die Konzilsidee des lat. Mittelalters (1984);
H. J. Sieben: Kath. Konzilsidee im 19. u. 20. Jh. (1993);
R. Riemeck: Glaube, Dogma, Macht. Gesch. der Konzilien (1985).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Konzilien des 15. Jahrhunderts: Um die Einheit der Kirche
2) Hochschulwesen: Konvẹnt, aus Vertretern des Lehrkörpers, der Studenten und des nichtwissenschaftlichen Personals gebildetes Organ einer Universität; hat im Allgemeinen den Rektor oder Präsident vorzuschlagen und zu wählen sowie Satzungsänderungen zu beschließen.
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Kon|zil, das; -s, -e u. -ien [mhd. concīlje < lat. concilium = Zusammenkunft, Versammlung, zu: concalare = Zusammenrufen]: 1. (kath. Kirche) Versammlung von Bischöfen u. anderen hohen Klerikern zum Zwecke der Erörterung u. Entscheidung theologischer u. kirchlicher Fragen: ein K. einberufen. 2. (Hochschulw.) aus Professoren, Vertretern der Studierenden u. nichtakademischen Bediensteten einer Hochschule gebildetes Gremium, das bestimmte Entscheidungsbefugnisse hat.
Universal-Lexikon. 2012.