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Bischofskonferenz
Bị|schofs|kon|fe|renz 〈f. 20Konferenz für Bischöfe innerhalb eines bestimmten nationalen Gebietes der kath. Kirche

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Bị|schofs|kon|fe|renz, die:
Zusammenkunft der Bischöfe eines meist nationalen Bereichs der katholischen Kirche.

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Bischofskonferenz,
 
katholische Kirche: der Zusammenschluss der Bischöfe eines Landes oder einer Region (cc. 447 ff., 433 f. und 459 CIC). Die Bischofskonferenz wurde durch das Zweite Vatikanische Konzil als hierarch. Zwischeninstanz zwischen dem Papst und den einzelnen Bischöfen geschaffen, nachdem sich in verschiedenen Ländern bereits freiwillige Zusammenkünfte zu gemeinsamer Beratung bewährt hatten. 1848 tagte die erste deutsche Bischofskonferenz in Würzburg. Beschlüsse der Bischofskonferenz sind rechtsverbindlich, wenn sie im Rahmen ihrer Zuständigkeit liegen, mit Zweidrittelmehrheit ihrer Mitglieder beschlossen und vom Apostolischen Stuhl überprüft wurden. Außer der Vollversammlung kennt die Bischofskonferenz einen ständigen Rat, ein Sekretariat und verschiedene Kommissionen. Zum Vorsitzenden wird ein Diözesanbischof auf bestimmte Zeit gewählt. In Deutschland besteht neben der Deutschen Bischofskonferenz die Bayerische Bischofskonferenz als ein reines Beratungsorgan. Für die kirchlichen Jurisdiktionsbezirke in der DDR bestand 1976-90 eine eigene, die Berliner Bischofskonferenz. Der Bischof von Berlin war zugleich Mitglied der Deutschen Bischofskonferenz.

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Bị|schofs|kon|fe|renz, die: Zusammenkunft der Bischöfe eines meist nationalen Bereichs der katholischen Kirche.

Universal-Lexikon. 2012.