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Cha|rak|te|ris|tik [karakte'rɪstɪk], die; -, -en:treffende Schilderung der kennzeichnenden Merkmale einer Person oder Sache:
er gab eine kurze Charakteristik der Persönlichkeit der bislang unbekannten Forscherin.
Syn.: ↑ Beschreibung.
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Cha|rak|te|rịs|tik 〈[ ka-] f. 20〉
1. Kennzeichnung, treffende Beschreibung
2. 〈Math.〉 = Kennziffer (2)
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Cha|rak|te|rịs|tik, die; -, -en:
treffende Schilderung der kennzeichnenden Merkmale einer Person od. einer Sache:
eine knappe C. des Angeklagten geben.
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Charakterịstik
[k-] die, -/-en,
1) allgemein: Kennzeichnung, eine das Wesentliche treffende Beschreibung.
2) Mathematik: 1) als Charakteristik des Logarịthmus (Kennzahl oder Kennziffer) der ganzzahlige Anteil des Logarithmus, der die Stellenzahl des Numerus kennzeichnet; z. B. ist im Bereich der dekadentischen Logarithmen die Zahl 3 die Charakteristik der Logarithmen aller von 1 000 bis 9 999 gehenden Zahlen; 2) als Charakteristik eines Körpers Galois-Feld, Körper; 3) als Charakteristik einer linearen partiellen Differenzialgleichung 2. Ordnung (z. B. der Wellengleichung) eine Fläche im n-dimensionalen Raum (für n = 2 eine Kurve), die sich als Lösung einer bestimmten quadratischen partiellen Differenzialgleichung 1. Ordnung (charakteristische Differenzialgleichung) ergibt. Bei physikalischen Feldern, die der Wellengleichung genügen, breiten sich raum-zeitliche Änderungen der Felder längs der zugehörigen, hier kegelförmigen Charakteristik aus. Derartige Charakteristiken sind von großer praktischer Bedeutung beim Charakteristikenverfahren zur Bestimmung kompressibler Strömungen.
3) Physik und Technik: eine bei grafischer Darstellung der gegenseitigen Abhängigkeit zweier physikalischen Größen (meist in einem rechtwinkligen Koordinatensystem) bei gleichzeitigem Konstantsetzen anderer variabler Systemgrößen (Parameter) gewonnene Kurve, die v. a. in der Elektronik als Kennlinie bezeichnet wird. So liefert z. B. die Strom-Spannungs-Charakteristik die Abhängigkeit der elektrischen Stromstärke von der an das betreffende Gerät oder Schaltelement angelegten Spannung. Bei einer linearen Charakteristik nimmt die Stromstärke proportional mit der Spannung zu (andernfalls liegt eine nichtlineare Charakteristik vor). Weitere Beispiele sind die Abstrahlcharakteristik (Abstrahlung) und die Richtcharakteristik von Antennen und Mikrofonen.
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Cha|rak|te|rịs|tik, die; -, -en: treffende Schilderung der kennzeichnenden Merkmale einer Person od. einer Sache: eine knappe C. des Angeklagten geben.
Universal-Lexikon. 2012.