Akademik

Schriftsprache
Literatursprache; Hochsprache; Bühnensprache

* * *

Schrịft|spra|che 〈f. 19die Form einer Sprache, die vorzugsweise dem schriftl. Ausdruck dient, im Unterschied zur Umgangssprache u. zur Mundart; → Lexikon der Sprachlehre

* * *

Schrịft|spra|che, die:
a) Hoch-, Standardsprache in der (bestimmten sprachlichen Gesetzmäßigkeiten folgenden) schriftlichen Form:
die deutsche S.;
b) (schweiz.) Hoch-, Standardsprache.

* * *

Schriftsprache,
 
Bezeichnung für die von regionalen Mundarten durch entsprechende Normierung abgehobene Gemeinsprache, die über eine schriftlich verwendete Sprachform (Schreibsprache) verfügt. In den Anfängen der Verschriftlichung der deutschen Sprache spielten v. a. die Kanzleisprachen im Zusammenhang mit der Herausbildung einer überregionalen Ausgleichssprache eine Rolle. (deutsche Sprache)

* * *

Schrịft|spra|che, die: a) Hoch-, Standardsprache in der (bestimmten sprachlichen Gesetzmäßigkeiten folgenden) schriftlichen Form: die deutsche S.; b) (schweiz.) Hoch-, Standardsprache: Die in der schweizerischen S. übliche Aussprache (Schweizer Schülerduden 1. Wabern: Büchler-Verlag, 2. Aufl. 1980, S. 5).

Universal-Lexikon. 2012.