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Typographie
Typografie

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Ty|po|gra|phie 〈f. 19; unz.〉 = Typografie

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Ty|po|gra|phie usw.: Typografie usw.

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I
Typographie
 
[Kunstwort, im Sinn von Drucktype zu griechisch »týpos« und »gráphein« schreiben] die, -/...'phi|en, Satztechnik: die Buchdruckerkunst im Allgemeinen, heute besonders die künstlerische Gestaltung von Textdrucksachen. Bei der Herstellung typographischer Erzeugnisse gibt es zwei verschiedene Aspekte: den technischen (z. B. Setzvorgang, Papierbearbeitung, Bindearbeit) und den ästhetischen Aspekt (das Entwerfen der Drucksache: Auswahl und Platzierung der typographischen Elemente, Schmuckelemente, Bestimmung des Satzspiegels sowie der Abbildungen und deren Stand auf der Seite, Farbauswahl).
 
Die Typographie entwickelte sich stilistisch parallel zu Malerei, Architektur und Kunsthandwerk. Der Beginn der Buchdruckerkunst mit aus Metall vorgefertigten, beweglichen, wieder verwendbaren Lettern stellte zugleich einen ersten Höhepunkt der Typographie dar (J. Gutenbergs 42-zeilige Bibel [Gutenberg-Bibel], 1456). In der Folgezeit durchlief die von Gutenberg erfundene Satztechnik mehrere fundamentale Veränderungen: vom maschinellen Satz zusammenhängender ganzer Zeilen (Linotype®) und dem Satz ganzer Zeilen aus Einzelbuchstaben (Monotype) bis zum Lichtsatz. Bei der Gestaltung von Büchern, Plakaten, Lehrprogrammen, Leit- und Informationssystemen, Werbung, Glückwunsch- und Visitenkarten usw. werden heute entsprechend der jeweiligen Zielstellung unterschiedlicher Formen von T. (z. B. funktionale, informative, modische, individuelle und experimentelle T.) differenziert eingesetzt.
 
Urheberrecht:
 
Typographische Schriftzeichen können urheberrechtlichen Kunstschutz genießen, wenn sie als Werke der angewandten Kunst die notwendige Gestaltungshöhe aufweisen. Im Übrigen können neue und eigentümliche typographische Schriftzeichen nach dem Schriftzeichengesetz vom 6. 7. 1981 entsprechend dem Geschmacksmuster geschützt werden. Voraussetzung hierfür sind Anmeldung und Hinterlegung beim Deutschen Patentamt. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit bis 25 Jahre.
II
Typographie
 
[von griech. typos »Drucktype, Letter« und graphein »schreiben«], wörtlich »das Schreiben mit Lettern«, gemeint ist die Gestaltungsarbeit mit Schriften und anderen Zeichen (z. B. Symbolen oder Linien). Zum Gestalten gehören beispielsweise die Auswahl der Schrift, das Festlegen von Zeichen- und Wortabständen, die Verwendung unterschiedlicher Schriftgrößen im laufenden Text und in Überschriften, die Zeilenabstände usw. Die Typographie spielt eine große Rolle beim DTP und professionellen Satz. Ein typographisch gestaltetes Werk (Layout) dient immer der Vermittlung von Information. Das bedeutet, dass die Typographie sich sehr stark am Zweck des Gedruckten ausrichten muss. Bei technischen Dokumenten z. B. stehen die Wissensvermittlung, gute Lesbarkeit und gute Übersichtlichkeit im Vordergrund des typographischen Gestaltens.
 

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Ty|po|gra|phie, die; -, -n [frz. typographie] (Druckw.): 1. <o. Pl.> Kunst der Gestaltung von Druckerzeugnissen nach ästhetischen Gesichtspunkten; Buchdruckerkunst. 2. typographische Gestaltung (eines Druckerzeugnisses).

Universal-Lexikon. 2012.