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schlichten
(in einem Streit) vermitteln

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schlich|ten ['ʃlɪçtn̩], schlichtete, geschlichtet <tr.; hat:
als unbeteiligter Dritter zwischen streitenden Parteien vermitteln und eine Einigung herbeiführen:
es gelang ihr nicht, den Streit zu schlichten; diese Angelegenheit ist von einem Schiedsrichter geschlichtet worden.
Syn.: aus der Welt schaffen, ausbügeln (ugs.), beilegen, bereinigen, einrenken (ugs.), einschreiten, geradebiegen (ugs.), ins Lot bringen, ins Reine bringen.

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schlịch|ten 〈V. tr.; hat
1. Holz, Metall \schlichten glätten
2. Leder \schlichten geschmeidig machen
3. die Kettfäden \schlichten mit Schlichte behandeln
4. einen Streit \schlichten beilegen, die Streitenden versöhnen, befrieden
[<ahd. slihten, urspr. „glatt machen“; zu schlecht „eben, glatt“; → schlecht, schlicht]

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schlịch|ten <sw. V.; hat [mhd., ahd. slihten, zu schlecht in der alten Bed. »eben, glatt«, also eigtl. = ebnen, glätten]:
1. als unbeteiligter Dritter zwischen streitenden Parteien vermitteln u. deren Streit beilegen:
es gelang ihr nicht, den Streit zu s.;
schlichtend [in eine Auseinandersetzung] eingreifen.
2. (Fachspr.)
a) (eine Oberfläche) glätten:
ein hölzernes, metallenes Werkstück s.;
b) (Leder) weich u. geschmeidig machen;
c) (Kettfäden) mit einer leimartigen Flüssigkeit behandeln, um sie widerstandsfähiger zu machen.
3. (bayr., österr.) stapeln:
Holz s.

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Schlichten,
 
1) Fertigungstechnik: Feilen.
 
 2) Textiltechnik: Vorbehandlung von Garnen, die als Kette in Geweben verarbeitet werden, mit Schlichte (Schlichtemittel, die vorzugsweise aus wässriger Flotte auf Textilfasern aufziehen, u. a. Stärkeprodukte, Carboxymethylcellulose, Polyacrylate und Polyvinylalkohol). Der aufgebrachte Film der Schlichte schützt im Webprozess vor mechanischer Beanspruchung. Vor der späteren Veredelung muss die Schlichte jedoch meist wieder entfernt werden.

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schlịch|ten <sw. V.; hat [mhd., ahd. slihten, zu ↑schlecht in der alten Bed. „eben, glatt“, also eigtl. = ebnen, glätten]: 1. als unbeteiligter Dritter zwischen streitenden Parteien vermitteln u. deren Streit beilegen: es gelang ihr nicht, den Streit zu s.; auf dem Reichstag ... werden sehr weltliche und sehr nördliche Händel geschlichtet werden (Benrath, Konstanze 97); schlichtend [in eine Auseinandersetzung] eingreifen. 2. (Fachspr.) a) (eine Oberfläche) glätten: ein hölzernes, metallenes Werkstück, eine Oberfläche s.; b) (Leder) weich u. geschmeidig machen; c) (Kettfäden) mit einer leimartigen Flüssigkeit behandeln, um sie widerstandsfähiger zu machen. 3. ordnen, ↑richten (4 a): er schlichtete seine Schreibbücher so lange, bis ihre Rücken so bleirecht aufeinander lagen wie eine preußische Fronte (Jean Paul, Wutz 11).

Universal-Lexikon. 2012.