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ein|schrei|ten ['ai̮nʃrai̮tn̩], schritt ein, eingeschritten <itr.; ist:(als Autorität) gegen jmdn., etwas vorgehen, eingreifen, um etwas einzudämmen:
die Polizei musste gegen die Randalierer einschreiten.
Syn.: ↑ durchgreifen.
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ein||schrei|ten 〈V. intr. 228; ist〉 etwas unternehmen, vorgehen ● gegen jmdn. od. etwas \einschreiten; gegen Aufrührer, randalierende Rowdys \einschreiten; gegen Übergriffe, Missbräuche \einschreiten; gerichtlich, polizeilich gegen etwas \einschreiten
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ein|schrei|ten <st. V.; ist:
gegen jmdn., etw. energisch vorgehen; eingreifen:
gegen den Lärm, die Demonstranten e.;
die Polizei schritt nicht ein.
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ein|schrei|ten <st. V.; ist: gegen jmdn., etw. energisch vorgehen; eingreifen: gegen den Lärm, die Demonstranten e.; die Polizei schritt nicht ein; Bevensen hatte keinerlei Rechte, gegen das Manöver des Bernholdschen Tankschiffes einzuschreiten (Prodöhl, Tod 234).
Universal-Lexikon. 2012.