Achter (umgangssprachlich); Seitenschlag
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acht [axt] <Kardinalzahl> (als Ziffer: 8):acht Personen.
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ạcht 〈Adj.; Kardinalzahl; als Ziffer: 8〉 (Ziffernschreibung in Zusammensetzungen usw.: 8-eckig; 8fach/8-fach; 8-jährig; 8-jährlich; 8-malig; 8 mal 4 ist 32; 6-8-mal; 8-Stunden-Tag) ● sie sind ihrer \acht sie sind 8 Personen; zwei und acht ist (macht) zehn 2 + 8 = 10 ● die Uhr schlägt \acht ● er war \acht (Jahre alt); \acht Mal = achtmal (I); es ist Punkt, Schlag \acht genau 8 Uhr; es ist viertel \acht 7.15 Uhr; drei viertel \acht 7.45 Uhr; fünf Minuten vor drei viertel \acht 7.40 Uhr ● halb \acht 7.30 Uhr ● es ist ein Viertel auf \acht 7.45 Uhr; binnen \acht Stunden; gegen \acht (Uhr) kurz vor, etwa um 8 Uhr; in \acht Tagen eine Woche später (d. h. eigtl. 7 Tage später); es ist ein Viertel nach \acht 8.15 Uhr; über \acht Tage nach einer Woche; es ist um \acht 8 Uhr; vor \acht Tagen eine Woche vorher (d. h. eigtl. 7 Tage); es ist (ein) Viertel vor \acht 7.45 Uhr; die Mannschaft gewann zehn zu \acht mit 10 gegen 8 Toren (Punkten usw.); sie sind zu \acht, 〈umg.〉 zu \achten sie sind 8 Personen [<ahd. ahto, engl. eight, got. ahtau, grch. okto, lat. octo <idg. *oktou]
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1ạcht <Kardinalz.> [mhd. aht, ahd. ahto; wohl eigtl. = die beiden Viererspitzen (nämlich der Hände ohne Daumen); urspr. Zahl eines alten Vierersystems] (als Ziffer: 8):
a. und eins ist/macht/gibt neun;
wir sind a. Personen, zu -en, (geh.:) unser a.;
die ersten, letzten a.;
das kostet a. Euro;
es ist, schlägt a. [Uhr];
um a., Punkt a., (ugs.:) Schlag a.;
ein Viertel vor/(seltener:) auf/nach a.;
halb a.;
sie kommt gegen a. [Uhr];
alle a. Tage;
sie wird heute a. [Jahre], a. Jahre alt;
im Jahre a. nach Christus;
ich fahre mit der Linie a.;
die Mannschaft gewann a. zu vier (8 : 4).
2ạcht :
in der Fügung zu a. (als Gruppe von acht Personen: sie kamen zu a.)
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Acht
[althochdeutsch ahta »Verfolgung«], Ächtung, im weiteren Sinn der schon bei Naturvölkern vorkommende Ausschluss aus der Gemeinschaft, besonders bei schweren Rechtsbrüchen; im engeren Sinn die mittelalterlichen, allen germanischen Rechten bekannte Form der »Friedlosigkeit«. Durch Gerichtsspruch wurde der Rechtsbrecher aus dem Rechtsverband ausgestoßen, für vogelfrei, ehrlos und rechtlos (»ex lege«) erklärt (Friedloslegung). Jeder durfte ihn bußlos töten »gleich dem Wolf«. Der Geächtete konnte sich aus der Acht lösen, indem er sich dem Gericht stellte und seinem Urteil unterwarf.
Eine gemilderte Form der Acht war die Verfestung (Vorbann), v. a. im Stadtrecht. Die örtliche Wirkung der Acht erstreckte sich zunächst auf den Gerichtsbezirk des Gerichts, das die Acht ausgesprochen hatte, später auf das übrige Territorium. Mit Wirkung für das ganze Reich konnten nur solche Gerichte die Acht aussprechen, deren Gerichtsbarkeit vom Reich herrührte, z. B. die Femgerichte und das Reichshofgericht, später Reichskammergericht und Reichshofrat. Verschärft wurde die Reichsacht nach Jahr und Tag durch die unlösbare Aberacht (Oberacht). Die Formel »Acht und Bann« bedeutet, dass zu dem Spruch des weltlichen Richters der geistlichen Bann (Exkommunikation) hinzutritt.
Bekannte und folgenreiche Ächtungen in der deutschen Geschichte waren die Heinrichs des Löwen (1180), des Pfalzgrafen Otto von Wittelsbach (1208), M. Luthers (1521) und des Kurfürsten Johann Friedrich von Sachsen (1546). Nach der Wahlkapitulation Karls VI. (1711) musste der Kaiser zur Reichsacht die Genehmigung des Reichstags einholen. Das bedeutete praktisch die Abschaffung der Reichsacht, weil ihr Vollzug seitdem am Widerstand des Reichstags scheiterte, so auch bei dem von Maria Theresia 1756 gegen Friedrich dem Großen angestrengten Achtverfahren.
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1Ạcht, die; -, -en: a) Ziffer 8: eine A. schreiben; die Zahl, Ziffer Acht; eine arabische, römische A.; eine A. schießen; b) etw. von der Form der Ziffer 8: sein Fahrrad hatte hinten eine A. (ugs.; der Hinterreifen des Fahrrads war zur Form einer 8 verbogen); c) (ugs. scherzh.) Handschellen: jmdm. die [stählerne] A. anlegen; Da schlägt Torsten mit der A., die seine Hände zusammenhält, gegen die Wand (Bredel, Prüfung 84); d) Spielkarte mit acht Zeichen: die A. abwerfen; e) (ugs.) [Straßen]bahn, Omnibus der Linie 8; f) Figur, die die Form einer 8 beschreibt: auf dem Eis eine A. laufen; er ging in -en um die Sessel rum (Kempowski, Uns 313); g) mit der Ziffer 8 in einer Liste o. Ä. Gekennzeichnetes: ich nehme die A. und die Vierzehn (die Gerichte Nummer 8 u. 14 auf der Speisekarte).
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2Ạcht, die; - [mhd. āhte, ahd. āhta, H. u.] (hist.): Ausschluss einer Person vom Rechtsschutz, aufgrund dessen sie vogelfrei wurde: über jmdn. die A. verhängen; jmdn. mit der A. belegen; *jmdn. in A. und Bann tun (1. hist.; aus der weltlichen u. kirchlichen Gemeinschaft ausschließen. 2. geh.; aus einer Gemeinschaft ausschließen, verdammen): Eine Reihe von anderen ... wurden zusammen mit mir in A. und Bann getan (K. Mann, Wendepunkt 266).
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3Ạcht, die; - [mhd. ahte, ahd. ahta, eigtl. = das Nachdenken] (veraltet): Aufmerksamkeit <in bestimmten Wendungen>: A. geben (vorsichtig, achtsam sein): man muss verteufelt A. geben in den brüchigen Felsen (Waggerl, Brot 14); auf jmdn., etw. A. geben (auf jmdn., etw. ↑achten 2, aufpassen): auf seine Gesundheit A. geben; dass ich auf meine kleinen Schwestern A. geben musste, kränkte meinen Stolz (Niekisch, Leben 17); gib auf dich A.!; auf jmdn., etw. A. haben (geh.; auf jmdn., etw. Acht geben): auf die Kinder, die Kleidung A. haben; auf etw./(auch:) einer Sache A. haben (geh. veraltend; einer Sache Aufmerksamkeit schenken, etw. beachten): sie hatte auf den Verkehr nicht A. gehabt; Sie hatten im Sprechen ... des Weges kaum A. gehabt (Th. Mann, Hoheit 50); etw. außer A./(selten:) aus der A., außer aller A. lassen (etw. nicht beachten); etw. in A. nehmen (etw. vorsichtig, sorgsam behandeln); sich in A. nehmen (vorsichtig sein, aufpassen): jeder Landwirt oder Reiter weiß, wie sehr man sich vor den Hinterbeinen und auch vor den Vorderhufen in A. nehmen muss (Grzimek, Serengeti 306).
Universal-Lexikon. 2012.