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vo|gel|frei 〈Adj.; im alten dt. Recht〉 ohne Rechtsschutz, geächtet ● jmdn. für \vogelfrei erklären
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vo|gel|frei <Adj.> [eigtl. = den Vögeln (zum Fraß) freigegeben wie ein Gehenkter] (früher):
im Zustand völliger Rechts- u. Schutzlosigkeit; rechtlos u. geächtet:
jmdn. für v. erklären.
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vogelfrei,
wolfsfrei, Rechtsgeschichte: geächtet, friedlos; bezeichnete ursprünglich denjenigen, der als Ausgestoßener unbeerdigt (den Vögeln zum Fraß) blieb (Acht).
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vo|gel|frei <Adj.> [eigtl. = den Vögeln (zum Fraß) freigegeben wie ein Gehenkter] (früher): im Zustand völliger Rechts- u. Schutzlosigkeit; rechtlos u. geächtet: jmdn. für v. erklären; dieser Stern, den jeder Jude, zum Zeichen, dass er v. ist, vom sechsten Lebensjahr an zu tragen hat (Hochhuth, Stellvertreter 174).
Universal-Lexikon. 2012.