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Ab|sịnth 〈m. 1; unz.〉
1. 〈Bot.〉 = Wermut
2. (gesundheitsschädlicher) Trinkbranntwein aus Wermut
[<grch. absinthion „Wermut“ <pers. sipand]
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Ab|sịnth [griech. apsínthion = Wermut], der; -s, -e; aus Wermutpflanzen hergestelltes, mit Anis u. Fenchel aromatisiertes u. aufgrund des Gehalts an Absinthin (Triterpen) bitter schmeckendes alkoholisches Getränk, das wegen seines Gehalts an giftigem Thujon wenig handelsfähig ist.
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Ab|sịnth, der; -[e]s, -e [frz. absinthe < lat. absinthium < griech. apsi̓nthion = Wermut]:
grünlicher Branntwein aus Wermut mit Zusatz von Anis u. Fenchel.
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Absịnth
[griechisch apsínthion »Wermutpflanze«] der, -(e)s/-e, aus Wermutkraut (Artemisia absinthium) hergestellter Likör oder Trinkbranntwein. Er enthält u. a. ätherische Öle, den Bitterstoff Absinthin und das zentral erregend wirkende Thujon. Da chronischer Missbrauch (Absinthismus) zu Krämpfen sowie körperlichen und seelischen Verfall führt, war Absinth in Deutschland durch das Absinthgesetz von 1923-1981 verboten, darüber hinaus in Frankreich, Belgien, der Schweiz und in Italien. Das Verbot der Verwendung von Thujon wirkte jedoch über die Aromen-VO von 1981 fort. Thujonhaltige Pflanzen wie Wermutkraut und Beifuß wurden von dem Verbot ausgenommen. Die Aromen-VO in der Fassung vom 2. 4.1985 schrieb Grenzwerte von 5 mg/l bei alkoholischen Getränken bis 25 Volumenprozent und 10 mg/l für Erzeugnisse mit höherem Alkoholgehalt vor. Diese Werte sind in die EG-Aromenrichtlinie vom 22. 6. 1988 übernommen worden. Zusätzlich festgelegt wurde ein Grenzwert von 35 mg/l für Bitterspirituosen.
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Ab|sịnth, der; -[e]s, -e [frz. absinthe < lat. absinthium < griech. apsínthion = Wermut]: grünlicher Branntwein aus Wermut mit Zusatz von Anis u. Fenchel.
Universal-Lexikon. 2012.