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Ausscheiden
Abdankung; Rückzug; Amtsaufgabe; Abdikation; Abgang; Rücktritt; Amtsniederlegung; Amtsabtretung; Demission

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aus|schei|den ['au̮sʃai̮dn̩], schied aus, ausgeschieden:
1. <itr.; ist eine Gemeinschaft, Gruppe verlassen und sich nicht mehr darin betätigen, eine Tätigkeit aufgeben:
er ist [aus dem Dienst, aus der Firma, aus dem Verein] ausgeschieden.
Syn.: abdanken, abgehen, sich abmelden, abtreten, aufhören, aussteigen (ugs.), austreten, gehen, kündigen, weggehen, zurücktreten.
2. <itr.; ist die Beteiligung an einem Wettkampf aufgeben:
nach dem Sturz musste er [aus dem Wettkampf] ausscheiden.
Syn.: aufstecken (ugs.).
3. <itr.; ist nicht infrage, nicht in Betracht kommen:
diese Möglichkeit scheidet aus.
Syn.: entfallen, fortfallen, wegfallen.
4. <tr.; hat von sich geben, absondern:
der Körper hat die giftigen Stoffe ausgeschieden.
Syn.: abgeben, absondern, ausschwitzen, auswerfen.
5. <tr.; hat (österr., schweiz.) aussondern, entfernen:
in der Bibliothek wurden alte und unbrauchbar gewordene Bücher ausgeschieden.
Syn.: aussortieren.

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aus||schei|den 〈V. 207
I 〈V. tr.; hat
1. ohne Hilfsmittel aus dem Körper entfernen, absondern (Harn, Schweiß)
2. 〈Met.〉 aus einer Legierung lösen
II 〈V. intr.; ist
1. nicht mehr mitwirken, -spielen, -arbeiten, den Dienst, die Stellung verlassen
2. nicht in Betracht kommen
● das scheidet (von vornherein) aus; aus einem Amt, aus dem Beruf, Dienst \ausscheiden; aus einem Rennen \ausscheiden

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aus|schei|den <st. V.>:
1. <ist>
a) eine Tätigkeit aufgeben, [u. damit zugleich] eine Gemeinschaft, Gruppe verlassen:
am, zum, mit dem 31. 3. aus der Firma a.;
aus einem Verein, aus dem Dienst a.;
b) an einem Spiel od. Wettkampf nicht weiter teilnehmen können:
in, nach der ersten Runde, nach einem Sturz [aus dem Rennen] a.
2. <ist> nicht infrage, nicht in Betracht kommen:
dieser Bewerber, diese Möglichkeit scheidet aus.
3. <hat> aussondern, entfernen:
fehlerhafte Stücke aus einer Produktionsserie a.
4. <hat> von sich geben, absondern:
der Körper hat die Giftstoffe [mit dem Stuhl, über die Haut] ausgeschieden.

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aus|schei|den <st. V.>: 1. <ist> a) eine Tätigkeit aufgeben, [u. damit zugleich] eine Gemeinschaft, Gruppe verlassen: am, zum, mit dem 31. 3. aus der Firma a.; aus einem Verein, aus dem Dienst a.; sie ist im vergangenen Jahr bei uns als Mitarbeiterin ausgeschieden; b) an einem Spiel od. Wettkampf nicht weiter teilnehmen können: in, nach der ersten Runde, nach einem Sturz [aus dem Rennen] a. 2. nicht infrage, nicht in Betracht kommen <ist>: dieser Bewerber, diese Möglichkeit scheidet aus. 3. <hat> a) aussondern, entfernen: fehlerhafte Stücke aus einer Produktionsserie a.; Sie zählten, wogen und sortierten Edelsteine oder Banknoten, wobei sie die Fälschungen ausschieden (Jünger, Bienen 9); Ü Das Schicksal hatte diese acht Menschen aus der Welt und Freiheit ausgeschieden (Schnabel, Anne 71); ∙ b) <a. + sich> nachlassen, sich legen: er ... müsse wenigstens ein paar Jahre im warmen Klima ... zubringen, ob sich das Übel (= die Krankheit) vielleicht ausscheide (Arnim, Invalide 92). 4. von sich geben, absondern <hat>: der Körper hat die Giftstoffe [mit dem Stuhl, über die Haut] ausgeschieden.

Universal-Lexikon. 2012.