verschwinden; ausfallen; ausbleiben; entfallen; (sich) erledigen; überflüssig werden; nicht mehr nötig sein; erübrigen; flachfallen (umgangssprachlich); (sich) ausfallen; hinfällig werden
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weg|fal|len ['vɛkfalən], fällt weg, fiel weg, weggefallen <itr.; ist:fortfallen, nicht mehr in Betracht kommen:
dieser Grund fällt jetzt weg; das Programm war so groß, dass die letzten Punkte wegfallen mussten.
Syn.: ↑ ausfallen, ↑ ausscheiden, ↑ entfallen, sich ↑ erübrigen, ↑ flachfallen (ugs.), ↑ unterbleiben.
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wẹg||fal|len 〈V. intr. 131; ist〉 aufhören, nicht mehr getan, nicht mehr verwendet werden ● die beiden letzten Sätze können \wegfallen sind nicht nötig; \wegfallen lassen streichen, beseitigen
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wẹg|fal|len <st. V.; ist:
aufhören zu existieren:
es werden über 500 Jobs w.;
etw. w. lassen (etw. abschaffen).
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wẹg|fal|len <st. V.; ist [b: eigtl. = durch Fallen weniger werden]: a) fortfallen: Die erhellende Beschreibung des Textes fällt vielfach weg (Bild. Kunst III, 62); dass einige 10 Millionen Arbeitsplätze w. (verloren gehen) werden (Gruhl, Planet 335); ∙ b) ↑schwinden (1 a): Mein Gedanke, sie eher wieder nicht zu sehen, zu sprechen, als bis ich sie die Meine nennen dürfe, fällt weg (Lessing, Nathan V, 5).
Universal-Lexikon. 2012.