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ge|hö|ren [gə'hø:rən]:1. <itr.; hat von jmdm. rechtmäßig erworben sein; jmds. Besitz, Eigentum sein:
das Buch gehört mir.
2. <itr.; hat Glied, Teil von etwas sein:
er gehört schon ganz zu uns; er gehört zu den besten Spielern.
Syn.: rechnen zu, zählen zu.
3. <itr.; hat an einer bestimmten Stelle den richtigen Platz haben, passend sein:
das Fahrrad gehört nicht in die Wohnung; diese Frage gehört nicht hierher.
4. <itr.; hat für etwas erforderlich, Voraussetzung sein:
es gehört viel Mut dazu, diese Aufgabe zu übernehmen; dazu gehört nicht viel (dazu sind keine besonderen Eigenschaften oder Fähigkeiten erforderlich).
5. <+ sich> den Regeln des Anstands, den Normen der Sittlichkeit entsprechen:
das gehört sich nicht [für dich]; benimm dich, wie es sich gehört!; es gehört sich, alten Leuten den Sitzplatz zu überlassen.
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ge|hö|ren 〈V.; hat〉
I 〈V. intr.〉
1. jmdm. \gehören
1.1 jmds. Besitz sein
1.2 zukommen, gebühren
2. in eine Gruppe, in ein größeres Ganzes einbezogen sein
3. zu etwas passen, sich sinnvoll einfügen
4. notwendig, erforderlich sein
● das Buch gehört mir ● seine freien Stunden \gehören seiner Familie; dem Kind gehört ihre ganze Liebe ● dies gehört nicht hierher das passt nicht hierher; der Kranke gehört ins Bett muss od. müsste unbedingt ins Bett; zu etwas \gehören darunter sein, dabei sein; passen zu, Teil sein von; erforderlich sein; er gehört mit zur Familie; der Wald gehört zu unserem Grundstück; dazu gehört viel Mut; die Gartenarbeit gehört zu meinen Pflichten; das gehört nicht zur Sache; zu diesem Kleid \gehören weiße Schuhe; dieses Bild gehört zu seinen besten Werken ● wohin gehört dieses Buch? wo ist dafür der Platz?
II 〈V. refl.〉 sich \gehören sich (ge)ziemen, sich schicken ● wie es sich gehört
[<mhd. gehœren „hören, auf etwas hören“, dann „zukommen“ <ahd. gahorran, gihoran „hören, gehorchen“]
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ge|hö|ren <sw. V.; hat [mhd. gehœren = [an]hören, gehorchen; zukommen, ahd. gihōrian = gehorchen, zu ↑ hören]:
1. jmds. Besitz, jmds. Eigentum sein:
das Buch gehört mir;
Ü dir will ich g. (dichter.; in Liebe verbunden sein);
ihr Herz gehört einem andern (geh.; sie liebt einen andern);
dieser Tag gehört der Familie (wird der Familie gewidmet).
2. Glied od. Teil eines Ganzen sein, zu etw. zählen:
er gehört schon ganz zu unserer Familie;
dieser Wein gehört zur Spitzenklasse.
3. (an einer bestimmten Stelle passend) am Platze sein:
das Fahrrad gehört nicht in die Wohnung;
das gehört nicht hierher;
die Kinder gehören um sieben Uhr ins Bett (sollten um sieben Uhr im Bett sein).
4. für etw. erforderlich, Voraussetzung sein:
es gehört viel Mut dazu, diese Aufgabe zu übernehmen;
es gehört schon einiges dazu (man muss schon beherzt sein), so etwas zu wagen;
dazu gehört nicht viel (sind keine besonderen Eigenschaften od. Fähigkeiten erforderlich).
5. <g. + sich> den Regeln des Anstands, den Normen der Sittlichkeit entsprechen, sich schicken:
das gehört sich nicht [für dich]!;
benimm dich, wie es sich gehört!
ihm gehört eine Ohrfeige;
<meist in Verbindung mit einem 2. Part.:> der gehört eingesperrt! (man sollte ihn einsperren).
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ge|hö|ren <sw. V.; hat [mhd. gehœren = [an]hören, gehorchen; zukommen, ahd. gihōrian = gehorchen, zu ↑hören]: 1. jmds. Besitz, jmds. Eigentum sein: das Buch gehört mir; Josefine durfte ... zu Leuten in den Westerwald, denen ein Sägewerk gehörte (Alexander, Jungfrau 74); Ü dir will ich g. (dichter.; in Liebe verbunden sein); ihr Herz gehört einem andern (geh.; sie liebt einen andern); dieser Tag gehört der Familie (wird der Familie gewidmet); ∙ <mit Possessivpron.:> diese meine Brieftasche gehört dein (Cl. Brentano, Kasperl 364); Und mein gehört die ganze Welt (Goethe, Vanitas); „Und der Reiter gehört dein“, sprach die Kramer-Thresel (Rosegger, Waldbauernbub 135). 2. Glied od. Teil eines Ganzen sein, zu etw. zählen: er gehört schon ganz zu unserer Familie; im nächsten Spiel gegen Düsseldorf gehört er wieder zum Aufgebot (Kicker 6, 1982, 36); Gehörte sie also zu den Glücklichen, den Erwählten? (Reich-Ranicki, Th. Mann 181); dieser Wein gehört zur Spitzenklasse; Eine momentane Feigheit, der Wunsch, sich tot zu stellen - Dietmar Franke wusste, dass derlei zu seinem Wesen gehörte (Loest, Pistole 133). 3. an einer bestimmten Stelle passend, am Platze sein: das Fahrrad gehört nicht in die Wohnung; das gehört nicht hierher; Diese ... Menschen gehörten nicht in die vorderste Frontlinie (Plievier, Stalingrad 14); die Kinder gehören um sieben Uhr ins Bett (sollten um sieben Uhr im Bett sein); Sie gehört in eine Kur (sollte eine Kur machen; M. Walser, Eiche 103). 4. für etw. erforderlich, Voraussetzung sein: es gehört viel Mut dazu, diese Aufgabe zu übernehmen; dazu gehört nicht viel (sind keine besonderen Eigenschaften od. Fähigkeiten erforderlich). 5. <g. + sich> den Regeln des Anstands, den Normen der Sittlichkeit entsprechen, sich schicken: eine solche Tonart gehöre sich nicht (Richartz, Büroroman 141); das gehört sich nicht [für dich]!; benimm dich, wie es sich gehört!; wir können so nicht liegen bleiben. Es gehört sich nicht (Domin, Paradies 167); es gehört sich, alten Leuten den Sitzplatz zu überlassen; Ü Draußen war es kalt, wie es sich für den Dezember gehörte (wie es für den Dezember angemessen war; Kronauer, Bogenschütze 112). 6. (landsch., bes. südd.) für jmdn. angebracht sein, jmdm. ↑gebühren (1): ihm gehört eine Ohrfeige; <meist in Verbindung mit einem 2. Part.:> der gehört eingesperrt! (ugs.; man sollte ihn einsperren); Dieser Menschenfresserhund, der ginge den Babys an die Gurgel, abgeknallt gehöre der (Eppendorfer, Monster 95); Seit Peer einmal zu meiner Mutter gesagt hat, dass die Krimis im Fernsehen verboten gehörten ... (werden müssten; Gabel, Fix 8); Zunächst aber lernt er, ... zwischen welchen Knöpfen seines Hemdes das untere Ende seiner Krawatte hineingesteckt gehöre (werden müsse; Heym, Nachruf 236); ∙ Weißt du, für wen das Blei gehört? (bestimmt ist?; Ebner-Eschenbach, Krambambuli 13).
Universal-Lexikon. 2012.