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zu|kom|men ['ts̮u:kɔmən], kam zu, zugekommen <itr.; ist:1. sich (jmdm., einer Sache) nähern, sich (auf jmdn., etwas zu) bewegen:
er kam mit schnellen Schritten auf mich zu; das Eichhörnchen kam völlig ohne Scheu auf uns zu.
2. (geh.)
a) (jmdm., einer Sache) zuteilwerden:
ihm ist eine Erbschaft zugekommen; sie hat ihm schon öfter Geld zukommen lassen.
b) übermittelt, zugestellt werden:
ihr ist eine geheime Nachricht zugekommen; jmdm. eine Botschaft zukommen lassen.
3.
in dieser Angelegenheit kommt es ihm nicht zu, Kritik zu üben.
b) (für jmdn.) aufgrund seiner Fähigkeiten o. Ä. angemessen sein:
ihr kommt eine Führungsstellung zu.
4. (für etwas) angemessen, zutreffend sein; (einer Sache) beizumessen sein:
dieser Entscheidung kommt eine erhöhte Bedeutung zu.
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zu||kom|men 〈V. intr. 170; ist〉
1. jmdm. \zukommen jmdm. zustehen, passend für jmdn. sein
2. jmdm. etwas \zukommen lassen
2.1 jmdm. etwas zustellen, zusenden, zuschicken (Brief)
2.2 schenken
2.3 gewähren (Vergünstigung)
3. auf jmdn. \zukommen an jmdn. herankommen, jmdm. näher kommen
● eine solche Frage kommt dir nicht zu; ein solches Verhalten kommt einem Außenstehenden, einem Gast nicht zu; jmdm. Geld \zukommen lassen; das Gewitter kommt gerade auf uns zu; die Kinder kamen mit ausgebreiteten Armen auf mich zu; die Arbeit, die nun auf uns zukommt 〈fig.; umg.〉 die uns bevorsteht; wir müssen die Dinge auf uns \zukommen lassen wir müssen abwarten, wie sich die D. entwickeln
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zu|kom|men <st. V.; ist [mhd. zuokomen = heran-, herzukommen, ahd. zuoqueman]:
1. sich jmdm., einer Sache nähern:
sie kam [freudestrahlend, mit schnellen Schritten] auf uns zu;
Ü er ahnte nicht, was noch auf ihn z. sollte (was ihm noch bevorstand);
mit der Reparatur kommen hohe Kosten auf uns zu;
du musst die Sache auf dich z. lassen (warten, wie sich die Sache entwickelt);
wir werden in der Angelegenheit noch auf Sie z. (werden uns zu gegebener Zeit an Sie wenden).
2. (geh.)
a) zuteilwerden:
ihm war eine Erbschaft zugekommen;
b) zugestellt, übermittelt werden:
es war ihm die Nachricht zugekommen, dass …;
lassen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen z.
3.
a) jmdm. gebühren; sich für jmdn. gehören:
ein Urteil kommt dir nicht zu;
es kommt ihm nicht zu (er hat kein Recht dazu), sich hier einzumischen;
b) jmdm. aufgrund seiner Eigenschaften, Fähigkeiten angemessen sein:
ihr kommt eine Führungsrolle zu;
c) beizumessen sein:
dieser Entdeckung kommt eine große Bedeutung zu.
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zu|kom|men <st. V.; ist [mhd. zuokomen = heran-, herzukommen, ahd. zuoqueman]: 1. sich jmdm., einer Sache nähern: sie kam [freudestrahlend, mit schnellen Schritten] auf uns zu; da seh ich im Dunkel eine Gestalt auf uns z. (Imog, Wurliblume 276); Die Tiere werden so zahm, dass sie neugierig auf jeden Menschen zukommen (Frischmuth, Herrin 34); Ü er ahnte nicht, was noch auf ihn z. sollte (was ihm noch bevorstand); Zewe, Düsseldorfs erfahrenster Spieler, sieht schwere Zeiten auf seinen Verein z. (Kicker 82, 1981, 26); R12 ... muss entsorgt werden. Dass auf R12-Anlagenbetreiber dadurch ein immenser Kostenfaktor zukommt, ist sicher unbestritten (CCI 6, 1998, 4); du musst die Sache auf dich z. lassen (warten, wie sich die Sache entwickelt); wir werden in der Angelegenheit noch auf Sie z. (werden uns zu gegebener Zeit an Sie wenden). 2. (geh.) a) jmdm., einer Sache zuteil werden: ihm war eine Erbschaft zugekommen; Von ihm war mir ja nur Freundschaft zugekommen (entgegengebracht worden; Kantorowicz, Tagebuch I, 591); jmdm. etw. z. lassen (zuwenden, geben, schenken); unser väterlicher Freund Sami Fischer, der uns etwas Geld als Vorschuss auf ein Reisebuch z. ließ (K. Mann, Wendepunkt 179); Ich protestiere gegen die Behandlung, die man meinem Mann z. lässt (entgegenbringt; Sebastian, Krankenhaus 163); b) zugestellt, übermittelt werden: es war ihm die Nachricht zugekommen, dass ...; Die verlangten Meldungen sollen auch der Bankaufsicht z. (NZZ 23. 12. 83, 16); jmdm. eine Mitteilung, eine Botschaft z. lassen (zustellen); Lassen Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen mit Lichtbild z. (Saarbr. Zeitung 5./6. 6. 80, XV). 3. a) jmdm. gebühren; sich für jmdn. gehören: ein Urteil kommt dir nicht zu; das Einzige, was ihm zukommt, ist ...; Es kommt meinem Amt zu, Fragen zu stellen (R. v. Weizsäcker, Deutschland 76); es kommt ihm nicht zu (er hat kein Recht dazu), sich hier einzumischen; b) jmdm. aufgrund seiner Eigenschaften, Fähigkeiten angemessen sein: ihr kommt eine Führungsrolle zu; ... angesichts der Tatsache, dass die Befehlsgewalt dem Kapitän zukomme (NZZ 29. 4. 83, 7); Er hat wohl erkannt, dass in dieser Konstruktion dem Christentum kein Platz zukam (Thieß, Reich 325); c) beizumessen sein: dieser Entdeckung kommt eine große Bedeutung zu; Der Bau neuer Straßen, denen wirtschaftlich wachsende Bedeutung zukommt (natur 10, 1991, 90); ... und wonach überhaupt den Aussagen einer so schwer Hirnverletzten nicht der geringste Beweiswert zukomme (Mostar, Unschuldig 64).
Universal-Lexikon. 2012.