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Praxis
Arztpraxis; Realität; Übung; Erfahrung

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Pra|xis ['praksɪs], die; -, Praxen ['praksn̩]:
1. <ohne Plural>
a) Berufsausübung, Tätigkeit:
dies wies auf eine langjährige Praxis mit reichen Erfahrungen hin.
Zus.: Bühnenpraxis, Fahrpraxis, Schulpraxis, Unterrichtspraxis, Verkaufspraxis, Verkehrspraxis.
b) tätige Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit:
ob diese Methode richtig ist, wird die Praxis zeigen; in der Praxis sieht vieles anders aus; der Gegensatz von Theorie und Praxis.
c) praktische Erfahrung:
ein Mann mit viel Praxis.
Syn.: Routine, Übung.
2. (vor allem in Bezug auf Ärzte und Ärztinnen, seltener in Bezug auf Anwälte und Anwältinnnen) Räumlichkeit, in dem Patienten oder Klienten empfangen werden:
er hat eine große Praxis; ihre Praxis geht gut (sie hat viele Patientinnen und Patienten).

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Prạ|xis 〈f.; -, Prạ|xen〉
I 〈unz.〉
1. Ausübung, praktische Anwendung; Ggs Theorie (1)
2. Berufserfahrung
3. 〈umg.〉 Sprechstunde
● sich eine gewisse \Praxis aneignen; heute ist keine \Praxis 〈umg.〉; er besitzt eine langjährige, noch keine \Praxis; das mag in der Theorie richtig sein, aber in der \Praxis sieht es anders aus; das lernt man erst in der, durch die \Praxis; eine Idee in die \Praxis umsetzen
II 〈zählb.〉 Räume für die Berufsausübung, bes. der Ärzte u. Rechtsanwälte (Arzt\Praxis, Rechtsanwalts\Praxis) ● eine ärztliche \Praxis aufmachen sich als Arzt niederlassen; die \Praxis des Vaters übernehmen; eine große, gutgehende \Praxis haben (als Arzt)
[<grch. praxis „Tätigkeit, Geschäft, Unternehmen“]

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Prạ|xis , die; -, …xen [lat. praxis < griech. prãxis = das Tun; Handlung(sweise); Unternehmen; Wirklichkeit, zu: prássein, práttein = tun, handeln]:
1.
a) <o. Pl.> Aufführung, Anwendung von Gedanken, Vorstellungen, Theorien o. Ä. in der Wirklichkeit:
ob das richtig ist, das wird die P. erweisen;
das hat sich in der P. nicht bewährt;
etw. in die P. umsetzen;
b) <Pl. selten> bestimmte Art u. Weise, etw. zu tun, zu handhaben:
eine neue P.;
etw. ist gängige P. (allgemein üblich).
2. <o. Pl.> Erfahrung, die durch eine bestimmte praktische Tätigkeit gewonnen wird:
sie hat keine allzu große P. auf diesem Gebiet.
3. Räumlichkeit, in der ein Arzt, Masseur, eine Heilpraktikerin, Psychiaterin o. Ä., auch ein Anwalt, eine Anwältin seinen bzw. ihren Beruf ausübt:
sie hat eine P. in der Innenstadt;
er hat eine große, gut gehende, florierende P. (er hat viele Patienten, Klienten).

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Prạxis
 
[griechisch-lateinisch »das Tun«, »Handlung(sweise)«, zu griechisch prássein »tun«, »handeln«] die, -/...xen,  
 1) allgemein: 1) ohne Plural, Anwendung von Vorstellungen, Theorien oder Ähnlichen in der Wirklichkeit; 2) ohne Plural, durch praktische Tätigkeit gewonnene Erfahrung; 3) Tätigkeitsbereich z. B. eines Anwalts, Arztes; auch die Räumlichkeiten, in denen er seinen Beruf ausübt.
 
 2) Philosophie: Analog zur Unterscheidung von Theorie und Praxis trennt man seit der Antike zwischen theoretischer und praktischer Philosophie. Maßgebliche Untersuchungen zur Bestimmung, Struktur und den Arten der Praxis finden sich bei Aristoteles. In der Ethik bestimmt er Praxis als eine spezifisch menschliche Grundkategorie, insofern allein der Mensch Urheber von Handlungen ist, die nicht auf einer Notwendigkeit, sondern auf freier Entscheidung beruhen. Aufgefasst im Sinne eines übergeordneten Daseinsvollzuges, der auf das Gute als »Worumwillen« und Endzweck allen Handelns zielt, dient Praxis bei Aristoteles zugleich als Oberbegriff für die verschiedenen Formen der menschlichen Daseinsgestaltung: die theoretische Wissenschaft, die hervorbringenden und herstellenden Künste (Poiesis) und das praktisch-politische Handeln. - I. Kant verbindet den Begriff des Praktischen mit dem der menschlichen Freiheit. Alles, was mit der freien Willkür zusammenhängt, der Kausalität des Willens die Regeln gibt, wird praktisch genannt. Die praktische Vernunft ist somit Inbegriff der Prinzipien und Gesetze des Handelns. - Eine zentrale Rolle spielt der Praxisbegriff im Marxismus (K. Marx, F. Engels) im Sinne gesellschaftlicher, auf die »materielle Produktion« bezogener Praxis, die auch Grundlage der bisherigen Geschichte der bürgerlichen Gesellschaft sei. Die Praxis ist einerseits Prüfstein für die Theorie, deren höchste Form erreicht ist, wenn sie in »revolutionärer Praxis« wirksam wird und den Umsturz der bürgerlichen Gesellschaft herbeiführt. Andererseits werden im Marxismus Theorie und Praxis in verschiedener Form dialektisch aufeinander bezogen gedacht.
 

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Prạ|xis, die; -, ...xen [lat. praxis < griech. prãxis = das Tun; Handlung(sweise); Unternehmen; Wirklichkeit, zu: prássein, práttein = tun, handeln]: 1. a) <ohne Pl.> Aufführung, Anwendung von Gedanken, Vorstellungen, Theorien o. Ä. in der Wirklichkeit: ob das richtig ist, das wird die P. erweisen; Einmal musste er die P. des Vertreterberufes kennen lernen (Augsburger Allgemeine 3./4. 6. 78, V); etw. in die P. umsetzen; das hat sich in der P. nicht bewährt; In der P. können sie aus einem Raubvogel keine Nachtigall machen (Ziegler, Kein Recht 365); die Theorie mit der P. verbinden; b) <Pl. selten> bestimmte Art u. Weise, etw. zu tun, zu handhaben: eine zurückhaltende P. in der Erteilung von Genehmigungen für Neubauten (NZZ 2. 2. 83, 18); Es ist inzwischen gern geübte P. (inzwischen allgemein üblich), zaghafte Ansätze zur Besserung sogleich durch den Blick auf das Maximalziel zu denunzieren (natur 8, 1991, 3); Als Landwirtschaftsminister weiß ich natürlich, dass das Klonen von Pflanzen seit langem gängige P. (seit langem allgemein üblich) ist (Woche 7. 3. 97, 2); nach und nach waren die Genossen zu einer neuen P. des Verkehrs untereinander gekommen (Kühn, Zeit 100). 2. <o. Pl.> Erfahrung, die durch eine bestimmte praktische Tätigkeit gewonnen wird: sie hat keine allzu große P. auf diesem Gebiet; er ist ein Theoretiker mit wenig P.; ∙ <mit lat. Flexion:> Glaube mir, Bruder, das hab' ich aus meiner starken Praxi wohl fünfzigmal abstrahiert, wenn der ehrliche Mann aus dem Nest gejagt ist, so ist der Teufel Meister (Schiller, Räuber II, 3). 3. <Pl. selten> a) Tätigkeitsbereich eines Arztes, Psychiaters, Masseurs o. Ä.: er hat eine gut gehende P.; b) Räumlichkeit, in denen ein Arzt, Psychiater, Masseur o. Ä. seinen Beruf ausübt: die pflegeleichte Einrichtung, mit der die P. des Zahnarztes ausgestattet war (Fels, Sünden 78).

Universal-Lexikon. 2012.