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Schweizerische Nationalbank
Schweizerische Nationalbank,
 
Abkürzung SNB, französisch Banque nationale suisse [bãk nasjɔ'nal sɥis], italienisch Bạnca nazionale svịzzera, bündnerromanisch Bạnca naziunala svịzra, die Zentralbank der Schweiz, gegründet 1905, Geschäftseröffnung 1907; Sitz: Bern und Zürich. Die SNB übt gemäß Art. 39 der Bundesverfassung und den Bestimmungen des Nationalbankgesetzes vom 23. 12. 1953 (in der Fassung vom 20. 6. 1997) das Notenmonopol aus. - Organe: die Generalversammlung der Aktionäre, das Direktorium (3 Mitglieder, vom Bundesrat auf sechs Jahre ernannt) als oberste geschäftsleitende und ausführende Behörde, der Bankrat und der vom Bankrat ernannte Bankausschuss als Aufsichtsorgane. Hauptaufgaben der SNB sind Geldversorgung und Regelung des Geldumlaufs in der Schweiz, Erleichterung des Zahlungsverkehrs sowie Führung der Geldpolitik. Rechtsform: AG, wobei rd. zwei Drittel des Aktienkapitals von Kantonen, Kantonalbanken und öffentlich-rechtlicher Körperschaften sowie rd. ein Drittel von privaten Aktionären gehalten werden. Der Bund besitzt keine Aktien. Die SNB wird zwar unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes verwaltet, ist aber bei der Erfüllung ihrer Aufgaben vom Bundesrat unabhängig.

Universal-Lexikon. 2012.