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zeihen
zei|hen ['ts̮ai̮ən], zieh, geziehen <tr.; hat (geh. veraltend):
bezichtigen, beschuldigen:
du zeihst ihn, dich zu Unrecht eines solchen Verbrechens; sie ziehen sich gegenseitig der Lüge.
Syn.: anklagen, vorhalten, vorwerfen.

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zei|hen 〈V. tr. 286; hat; geh.〉 jmdn. einer Sache \zeihen beschuldigen, bezichtigen ● jmdn. des Betruges, eines Verbrechens \zeihen [<mhd. zihen „beschuldigen“ <ahd. zihan „anschuldigen“ <got. gateihan „anzeigen, verkünden“ <idg. *deik- „zeigen“; → Zeichen]

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zei|hen <st. V.; hat [mhd. zīhen, ahd. zīhan, urspr. = (an)zeigen, kundtun, dann: auf einen Schuldigen hinweisen] (geh.):
bezichtigen, beschuldigen:
jmdn. des Verrats, der Heuchelei, der Feigheit, einer Lüge z.

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zei|hen <st. V.; hat [mhd. zīhen, ahd. zīhan, urspr. = (an)zeigen, kundtun, dann: auf einen Schuldigen hinweisen] (geh.): bezichtigen, beschuldigen: jmdn. des Meineids, des Verrats, des Mordes, des Verbrechens, der Heuchelei, der Feigheit, einer Lüge, einer Sünde z.; Sie aber weinte nur ..., zieh mich schluchzend der Grausamkeit (Th. Mann, Krull 245); ... hatte eine Dokumentation des TV-Senders Channel Four das noble Auktionshaus des weltweiten organisierten Kunstschmuggels geziehen (Woche 14.2.97, 33); Kaum einer in ihrem Umkreis, der sich dann nicht einer Schuld oder Versäumnis z. müsste (A. Kolb, Daphne 184); Er zeiht sich selber der Ungerechtigkeit (Wohmann, Absicht 304).

Universal-Lexikon. 2012.