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Schirm|herr|schaft ['ʃɪrmhɛrʃaft], die; -:Ehrenvorsitz, den meist eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens bei einer Veranstaltung o. Ä. übernimmt:
die Schirmherrschaft über die Tagung, Ausstellung übernahm der Bundespräsident.
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Schịrm|herr|schaft 〈f. 20; unz.〉 Beteiligung an einer Veranstaltung als Schirmherr; Sy Patronat (4) ● unter der \Schirmherrschaft von XY
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Schịrm|herr|schaft, die:
Amt, Funktion des Schirmherrn, der Schirmherrin; Patronat.
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Schịrm|herr|schaft, die: Amt, Funktion des Schirmherrn, der Schirmherrin; Patronat: die Tagung findet unter der S. der Ministerpräsidentin statt
Universal-Lexikon. 2012.