Akademik

unterstellen
attribuieren; zuschreiben; beimessen; anklagen; anlasten; anschuldigen; inkriminieren; beschuldigen; bezichtigen; verklagen; verdächtigen

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1un|ter|stel|len ['ʊntɐʃtɛlən], stellte unter, untergestellt:
1. <tr.; hat zur Aufbewahrung abstellen:
er hat sein Fahrrad bei ihnen untergestellt.
2. <+ sich> sich zum Schutz vor Regen o. Ä. in, unter etwas stellen:
sie stellten sich während des Regens [in einer Hütte] unter.
Syn.: Schutz suchen, Zuflucht suchen.
  2un|ter|stel|len [ʊntɐ'ʃtɛlən], unterstellte, unterstellt <tr.; hat:
1.
a) (jmdm.) die Leitung, Aufsicht (von etwas) übertragen:
er hat der neuen Mitarbeiterin einen Programmbereich unterstellt.
b) unter jmds. Leitung, Aufsicht stellen:
man hat ihn einer neuen Chefin unterstellt.
Syn.: übertragen.
2.
a) etwas [vorläufig] als gegeben annehmen:
wir wollen einmal unterstellen, dass seine Angaben richtig sind; die Richtigkeit ihrer Angaben wird zunächst einmal unterstellt.
Syn.: als Tatsache hinstellen, annehmen, davon ausgehen.
b) jmdm. in ungerechtfertigter Weise etwas Negatives zuschreiben:
er hat mir die übelsten Absichten unterstellt; ihr wurde unterstellt, die Kollegin gemobbt zu haben.
Syn.: 2unterschieben.

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ụn|ter||stel|len 〈V. tr.; hatunter etwas stellen, unter ein schützendes Dach stellen, unterbringen ● den Handwagen im Schuppen \unterstellen; der Wagen ist in der Garage untergestellt; ich habe mich während des Regens untergestellt
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un|ter|stẹl|len 〈V. tr.; hat
1. etwas \unterstellen als wahr annehmen
2. jmdm. etwas \unterstellen
2.1 zur Beaufsichtigung, zur Leitung übergeben (Abteilung, Sachgebiet usw.)
2.2 〈fig.〉 zur Last legen, von ihm behaupten
● wir wollen einmal \unterstellen, dass ...; ich bin ihm unterstellt er ist mein Vorgesetzter; er wurde meiner Aufsicht unterstellt; du hast mir ganz falsche Beweggründe unterstellt; wie kannst du mir \unterstellen, dass ich so etwas getan haben könnte!

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1ụn|ter|stel|len <sw. V.; hat:
1.
a) zur Aufbewahrung abstellen:
das Fahrrad im Keller u.;
b) <u. + sich> sich unter etw. Schützendes stellen.
2. unter etw. stellen:
einen Eimer u.
2un|ter|stẹl|len <sw. V.; hat:
1.
a) jmdm., einer Institution, die Weisungen geben kann o. Ä., unterordnen:
die Behörde ist dem Innenministerium unterstellt;
b) jmdm. die Leitung von etw. übertragen:
er hat ihr mehrere Abteilungen unterstellt.
2. [nach frz. supposer]
a) annehmen:
ich unterstelle [einmal], dass er die Wahrheit gesagt hat;
b) 2unterschieben (1 b):
man hat mir die übelsten Absichten unterstellt.

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un|ter|stẹl|len <sw. V.; hat [2: nach frz. supposer]: 1. a) jmdm., einer Institution, die Weisungen geben kann, o. Ä. unterordnen: die Behörde ist dem Innenministerium unterstellt; die allein durchgestandenen Kriegsjahre hatten sie verlernen lassen, sich einem männlichen Kommando zu u. (Kühn, Zeit 413); Wenn der Einwohnerrat das Geschäft genehmigt, verlangen wir, dass es dem obligatorischen Referendum unterstellt (seiner Entscheidung unterworfen) wird (Vaterland 27. 3. 85, 29); b) jmdm. die Leitung von etw. übertragen: er hat ihm mehrere Abteilungen unterstellt; diese Kommission ist einer Frau unterstellt. 2. a) annehmen: ich unterstelle [einmal], dass er die Wahrheit gesagt hat; Dabei will ich noch nicht u., dass wir unbedingt mit unseren Rechnungen recht behalten werden (Springer, Was 241); erstklassige Umgangsformen werden unterstellt (vorausgesetzt; SZ 1. 3. 86, 92); b) unterschieben (b): man hat mir die übelsten Absichten unterstellt; Warum unterstellst du ihnen Interesselosigkeit? (Praunheim, Armee 223); Was unterstellen Sie mir eigentlich? (Spiegel 47, 1977 183); Das wird mir nur unterstellt, dass ich allein alles angezettelt hätte (Innerhofer, Schattseite 237).
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ụn|ter|stel|len <sw. V.; hat: 1. a) zur Aufbewahrung abstellen: das Fahrrad im Keller u.; du kannst die Möbel so lange bei uns u.; b) <u. + sich> sich unter etw. Schützendes stellen: wir stellen uns dort vorne, in der Toreinfahrt unter, bis der Regen aufhört. 2. unter etw. stellen: einen Eimer u.

Universal-Lexikon. 2012.