Akademik

beimessen
attribuieren; zuschreiben; unterstellen

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bei|mes|sen ['bai̮mɛsn̩], misst bei, maß bei, beigemessen <tr.; hat:
(einen bestimmten Sinn) zuerkennen, zuschreiben:
einer Affäre übertriebene Bedeutung beimessen.

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bei||mes|sen 〈V. tr. 183; hatzuschreiben ● einer Angelegenheit besondere, geringe, große, keine Bedeutung \beimessen; jmdm. die Schuld an etwas \beimessen

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bei|mes|sen <st. V.; hat:
(einen bestimmten Sinn) zuerkennen, zuschreiben:
einer Sache Wichtigkeit, einer Affäre übertriebene Bedeutung b.

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bei|mes|sen <st. V.; hat: (einen bestimmten Sinn) zuerkennen, zuschreiben: einer Sache Wichtigkeit, einer Affäre übertriebene Bedeutung b.; Ich weiß heute noch nicht, welches Gewicht Workutin meinen Informationen beimaß (Heym, Schwarzenberg 291); Die DDR wollte uns ... ein Abkommen abnötigen, dem man völkerrechtlichen Charakter b. (zubilligen) konnte (W. Brandt, Begegnungen 104).

Universal-Lexikon. 2012.