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beschuldigen
zur Last legen; Schuld geben; anlasten; bezichtigen; inkriminieren; Schuld zuweisen; ankreiden (umgangssprachlich); verdächtigen; belasten; anschuldigen; vorhalten; vorwerfen; zum Vorwurf machen; Vorwürfe machen; anklagen; unterstellen; verklagen

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be|schul|di|gen [bə'ʃʊldɪgn̩] <tr.; hat:
(jmdm. etwas) zur Last legen; (jmdm.) die Schuld (an etwas) geben:
man beschuldigte sie des Mordes; man beschuldigte ihn, einen Diebstahl begangen zu haben.
Syn.: anklagen, anschuldigen, bezichtigen, verantwortlich machen, verdächtigen.

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be|schụl|di|gen 〈V. tr.; hat〉 jmdn. \beschuldigen
1. jmdm. die Schuld geben, jmdn. für den Täter erklären
2. jmdn. wegen einer Straftat bei Gericht anzeigen (vor der öffentl. Klage)
● jmdn. des Diebstahls \beschuldigen; man hat ihn beschuldigt, Geld gestohlen zu haben; jmdn. falsch, zu Unrecht \beschuldigen

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be|schụl|di|gen <sw. V.; hat [mhd. beschuldigen, ahd. sculdigōn]:
jmdm. etw. zur Last legen, jmdm. die Schuld an etw. geben:
jmdn. des Mordes, Landesverrats, Ehebruchs b.;
man beschuldigte ihn, einen Diebstahl begangen zu haben;
sich selbst b.;
ich will niemand[en] b.

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be|schụl|di|gen <sw. V.; hat [mhd. beschuldigen, ahd. sculdigōn]: jmdm. etw. zur Last legen, jmdm. die Schuld an etw. geben: jmdn. des Mordes, Landesverrats, Ehebruchs b.; man beschuldigte ihn, einen Diebstahl begangen zu haben; ... und gibt endlich ... zu erkennen, wessen der Konsul beschuldigt worden war (Enzensberger, Einzelheiten I, 41); sich selbst b.; ich will niemand[en] b.

Universal-Lexikon. 2012.