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bezichtigen
zur Last legen; Schuld geben; anlasten; beschuldigen; inkriminieren; Schuld zuweisen; ankreiden (umgangssprachlich); verdächtigen; belasten; anklagen; anschuldigen; unterstellen; verklagen

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be|zich|ti|gen [bə'ts̮ɪçtɪgn̩] <tr.; hat:
jmdm. in anklagender Weise die Schuld für etwas geben, etwas zur Last legen:
jmdn. eines Diebstahls, eines Vergehens bezichtigen; man bezichtigte ihn, gestohlen zu haben.
Syn.: verdächtigen.

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be|zịch|ti|gen 〈V. tr.; hatbeschuldigen ● jmdn. eines Vergehens \bezichtigen; er wurde bezichtigt, den Diebstahl begangen zu haben [<mhd. bezihen „einer Tat beschuldigen“; → zeihen]

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be|zịch|ti|gen <sw. V.; hat [zu mhd. beziht = Beschuldigung, ahd. biziht = Verdachtszeichen, zu: bizīhan = beschuldigen, zu zeihen]:
jmdm. in anklagender Weise die Schuld für etw. geben; beschuldigen:
jmdn., sich [selbst] des Diebstahls b.;
ich bezichtige dich der Treulosigkeit;
er wurde bezichtigt, gestohlen zu haben.

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be|zịch|ti|gen <sw. V.; hat [zu mhd. beziht = Beschuldigung, ahd. biziht = Verdachtszeichen, zu: bizīhan = beschuldigen, zu ↑zeihen]: jmdm. in anklagender Weise die Schuld für etw. geben; beschuldigen: jmdn., sich [selbst] des Diebstahls b.; Ich gebe die Vorwürfe zurück, indem ich all diese klugen Leute der Einseitigkeit bezichtige (Gruhl, Planet 349); er wurde bezichtigt, gestohlen zu haben.

Universal-Lexikon. 2012.