zur Last legen; Schuld geben; beschuldigen; bezichtigen; inkriminieren; Schuld zuweisen; ankreiden (umgangssprachlich); verdächtigen; belasten; anklagen; anschuldigen; unterstellen; verklagen; (etwas) unterschieben; etwas unterjubeln (umgangssprachlich); (etwas) heimlich zustecken
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an|las|ten ['anlastn̩], lastete an, angelastet <tr.; hat:die Schuld an etwas zuschreiben:
dieses Versäumnis darf der Autorin nur zum Teil angelastet werden.
Syn.: ↑ ankreiden (ugs.), krumm nehmen (ugs.), ↑ nachtragen, übel nehmen, ↑ verübeln, ↑ vorhalten, ↑ vorwerfen, zur Last legen.
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ạn||las|ten 〈V. tr.; hat〉 jmdm. etwas \anlasten zur Last legen, jmdn. für etwas verantwortlich machen
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ạn|las|ten <sw. V.; hat:
a) die Schuld an etw. zuschreiben; jmdm. etw. vorwerfen, zur Last legen:
jmdm. ein Verbrechen, die Schuld an etw. a.;
b) (veraltend) aufbürden:
die Kosten den Verursachern a.
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ạn|las|ten <sw. V.; hat: a) die Schuld an etw. zuschreiben; jmdm. etw. vorwerfen, zur Last legen: jmdm. ein Verbrechen, die Schuld an etw. a.; eine Schwäche ..., die man ihm bei sonstigen Vorzügen ... nicht als persönliches Versagen a. kann (Hörzu 47, 1972, 146); b) (veraltend) aufbürden: die Kosten den Verursachern a.
Universal-Lexikon. 2012.