Akademik

unterschieben
(etwas) anlasten; etwas unterjubeln (umgangssprachlich); (etwas) heimlich zustecken

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1un|ter|schie|ben ['ʊntɐʃi:bn̩], schob unter, untergeschoben <tr.; hat:
unter jmdn., etwas schieben:
sie schob der Kranken ein Kissen unter.
  2un|ter|schie|ben [ʊntɐ'ʃi:bn̩], unterschob, unterschoben <tr.; hat:
in ungerechtfertigter Weise jmdm. etwas Negatives zuschreiben:
diese Äußerung habe ich nie getan, man hat sie mir unterschoben.
Syn.: 2unterstellen.

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un|ter|schie|ben 〈V. tr. 212; hat〉 jmdm. etwas \unterschieben
1. heimlich zuschieben, an die falsche Stelle bringen, vertauschen
2. 〈fig.〉 (meist böswillig) behaupten, zuschreiben
● jmdm. eigennützige Beweggründe \unterschieben 〈fig.〉; ein Kind \unterschieben; man hat mir diese Bemerkung unterschoben; mir unterschobene Briefe
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ụn|ter||schie|ben 〈V. tr. 212; hatunter etwas schieben ● jmdm. ein Kissen, einen Stuhl \unterschieben; ich habe ihr ein Kissen untergeschoben

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1ụn|ter|schie|ben <st. V.; hat:
unter etw., jmdn. schieben:
sie schob dem Kranken ein Kissen unter;
Ü ein untergeschobenes Kind, Testament.
2ụn|ter|schie|ben [auch: …'ʃi:…] <st. V.; hat:
a) in irreführender, unlauterer, betrügerischer o. Ä. Weise jmdm. etw. heimlich zuschieben:
jmdm. einen Brief u.;
b) in ungerechtfertigter Weise jmdm. etw. zuschreiben, von ihm behaupten, dass er es getan habe; unterstellen:
man hat ihm unlautere Absichten unterschoben.

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un|ter|schie|ben <st. V.; hat: a) in irreführender, unlauterer, betrügerischer o. ä. Weise jmdm. etw. heimlich zuschieben: jmdm. einen Brief u.; Eine Fälschung ..., ein dem Papst Soter (168-177) unterschobenes Schreiben, der so genannte 2. pseudoisidorische Brief (Ranke-Heinemann, Eunuchen 138); b) in ungerechtfertigter Weise jmdm. etw. zuschreiben, von ihm behaupten, dass er es getan habe; unterstellen: diese Äußerungen unterschiebt man mir; ich bin noch immer wütend darüber, dass man mir Motive unterschoben hat, die nicht meine Motive waren (H. Gerlach, Demission 225); wie leicht man seine eigenen Vorstellungen einem Zeugen unterschiebt, schildert ein Polizeiobermeister (ADAC-Motorwelt 2, 1983, 34).
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ụn|ter|schie|ben <st. V.; hat: unter etw., jmdn. schieben: sie schob dem Kranken ein Kissen unter; dass man ihr immer die Tür öffnet, ihr den Stuhl unterschiebt und ihr keine Fragen stellt (Missildine [Übers.], Kind 151); Ü ein untergeschobenes (heimlich vertauschtes, jmdm. gegenüber als dessen eigenes ausgegebenes) Kind, Testament.

Universal-Lexikon. 2012.