vorhalten; vorwerfen; zum Vorwurf machen; Vorwürfe machen; beschuldigen; anklagen; anlasten; inkriminieren; unterstellen; bezichtigen; verklagen; verdächtigen
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an|schul|di|gen ['anʃʊldɪgn̩], schuldigte an, angeschuldigt <tr.; hat:(jmdm., einer Sache) Schuld geben:
er wird angeschuldigt, die Frau ermordet zu haben.
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ạn||schul|di|gen 〈V. tr.; hat; Rechtsw.〉 jmdn. \anschuldigen öffentlich vor Gericht anklagen, nachdem das Hauptverfahren eröffnet ist
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[öffentlich] bezichtigen, [vor Gericht] anklagen:
jmdn. des Diebstahls/wegen eines Diebstahls a.;
Sie sind angeschuldigt, den Mord begangen zu haben.
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ạn|schul|di|gen <sw. V.; hat [zu ↑schuldig] (geh.): [öffentlich] bezichtigen, [vor Gericht] anklagen: jmdn. des Diebstahls/wegen eines Diebstahls a.; Sie sind angeschuldigt, den Mord begangen zu haben; Ü ... ist ungeklärt, woher die ... Darmentzündung rührt. Wahlweise werden Bakterien, Viren oder Pilze angeschuldigt (Spiegel 10, 1983, 232).
Universal-Lexikon. 2012.