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Carolina
I
Carolina,
 
Constitutio Criminalis Carolina, Abkürzung C. C. C., auch Peinliche Gerichtsordnung, das erste allgemeine deutsche Strafgesetzbuch, auf dem Reichstag zu Regensburg 1532 unter Karl V. zum Reichsgesetz erhoben. Ihr Vorbild ist die Bambergische Halsgerichtsordnung (Constitutio Criminalis Bambergensis, C. C. B., 1507), geschaffen von Johann von Schwarzenberg, der deshalb auch als Schöpfer der Carolina gilt. Wie kaum ein anderes Gesetz spiegelt die Carolina im Rechtlichen den Umbruch vom Mittelalter zur Neuzeit wider. Sie hält einerseits an der Grausamkeit des mittelalterlichen Strafensystems fest (Tod durch Feuer, Schwert, Rad, Galgen; Verstümmelungsstrafen), kennt noch die Delikte der Zauberei und Hexerei und erlaubt die Folter als Mittel zur Erlangung eines Geständnisses. Andererseits macht sie unter dem Eindruck der römisch-italischen Strafrechtslehre (Rezeption) das Bemühen um ein rationales Strafverfahren und eine gerechte Strafe zu ihrem eigenen Anliegen: Endgültige Bestätigung finden das Offizial- und Inquisitionsprinzip (Strafrechtspflege als staatliche Aufgabe); die deutschrechtlichen formalen Beweismittel werden durch die Lehre vom gesetzlichen Beweis nach der Theorie des italienisch-kanonischen Prozesses abgelöst; die Anwendung der Folter wird genauen (engen) gesetzlichen Bestimmungen unterworfen (Indizienlehre); der Täter haftet aufgrund seiner individuellen Schuld. Obwohl die Carolina gegenüber den Landesrechten nur subsidiäre Geltung besaß (salvatorische Klausel), war sie die Grundlage, auf der sich in den folgenden Jahrhunderten ein allgemeines deutsches Strafrecht entwickelt hat.
 
Literatur:
 
Eberhard Schmidt: Einf. in die Gesch. der dt. Strafrechtspflege (31965, Nachdr. 1983).
 
II
Carolina
 
[kærə'laɪnə], alter Name des Gebietes der heutigen amerikanischen Staaten North Carolina und South Carolina. Es wurde 1629 von König Karl I. von England an Sir Robert Heath verliehen, der es jedoch nicht erfolgreich besiedeln ließ. Karl II. widerrief die Schenkung und vergab das Gebiet 1663 an acht englische Adlige. Nach wirtschaftlichen Fehlschlägen von den Eigentümern vernachlässigt, wurde die Kolonie 1729 von der britischen Krone zurückgekauft.
 

Universal-Lexikon. 2012.