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Galgen
Gal|gen ['galgn̩], der; -s, -:
Gerüst, an dem man einen zum Tode Verurteilten erhängt:
auf dem Marktplatz wurde ein Galgen errichtet; die Verräter wurden zum Tode am Galgen verurteilt.

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Gạl|gen 〈m. 4
1. Gerüst aus einem od. mehreren senkrechten Balken u. einem Querbalken zur Hinrichtung durch den Strang
2. 〈Tech.〉 Vorrichtung zum Aufhängen von Lasten
3. 〈Film, scherzh.〉 = Giraffe (2)
● jmdn. an den \Galgen bringen jmdn. anzeigen od. verklagen u. veranlassen, dass er gehenkt wird; er wird noch einmal am \Galgen enden mit ihm wird es noch ein schlechtes Ende nehmen [<ahd. galgo, engl. gallows <germ. *galgan- <idg. *ghalg(h)-; urspr. „Stange“, a. Bezeichnung des Kreuzes Christi]

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Gạl|gen, der; -s, - [mhd. galge = Galgen, Kreuz, ahd. galgo, eigtl. = Stange, Pfahl]:
1. aus einem od. mehreren Pfosten u. darüberliegendem Querbalken bestehendes Gerüst zum Hängen eines zum Tode Verurteilten:
die Verräter wurden zum Tode am G. verurteilt;
wenn du so weitermachst, endest du noch am G. (ugs.; wirst du noch ein schlimmes Ende nehmen);
wer so etwas tut, ist reif für den G. (ugs.; verdient, schwer bestraft zu werden);
jmdn. an den G. bringen (ugs.; jmdn. anzeigen u. dadurch bewirken, dass er bestraft wird).
2. galgenähnliche Vorrichtung, an der etw. aufgehängt werden kann:
bei den Filmaufnahmen hängt das Mikrofon am G. (an einem schwenkbaren Arm über den Köpfen der Darsteller).

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Galgen
 
[althochdeutsch galgo, eigentlich »Stange«, »Pfahl«], Vorrichtung zur Hinrichtung durch den Strang; ursprünglich eine aufrechte Säule, in deren oberes Ende ein Balken rechtwinklig eingreift (Schnell-, Wipp-, Knie- oder Soldatengalgen), oder mehrere Pfosten mit darüber gelegtem Verbindungsbalken (Dorfgalgen, Dreiholz), auch gemauerte, kreisförmige Erhöhung, auf der drei Säulen oder Pfeiler die Querbalken tragen (Hochgericht). Am Galgen erhängt zu werden, war seit dem Mittelalter gegenüber der Enthauptung eine schimpflichere Strafe. Diebe und Delinquenten niederer Stände wurden dazu verurteilt. In Deutschland war der Galgen bis in das 19. Jahrhundert in Gebrauch; er wurde 1871 durch die Vollzugsart der Enthauptung abgelöst (§ 13 StGB von 1871), im Zuge der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft aber wieder eingeführt und danach endgültig abgeschafft.
 
Im Volksglauben war der Galgen mit magischen Vorstellungen verbunden. Einerseits sollte die Berührung mit dem Galgen unehrlich machen, andererseits galten Teile davon wie Holz, Nägel, Kette oder Strick als Glück bringende Talismane.

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Gạl|gen, der; -s, - [mhd. galge = Galgen, Kreuz, ahd. galgo, eigtl. = Stange, Pfahl]: 1. aus einem od. mehreren Pfosten u. darüber liegendem Querbalken bestehendes Gerüst zum Hängen eines zum Tode Verurteilten: die Verräter wurden zum Tode am G. verurteilt; wenn du so weitermachst, endest du noch am G. (ugs.; wirst du noch ein schlimmes Ende nehmen); wer so etwas tut, ist reif für den G. (ugs.; verdient, schwer bestraft zu werden); ich bin zum G. verurteilt, und in einer Stunde ... werde ich wohl gehängt sein (Hesse, Narziß 348); *jmdn. an den G. bringen (ugs.; jmdn. anzeigen u. dadurch bewirken, dass er bestraft wird): Die Dinge ..., die contra legem ... geschehen sind? ... auch die würden ja schon ausreichen, alle Beteiligten an den G. zu bringen (NJW 19, 1984, 1086). 2. galgenähnliche Vorrichtung, an der etw. aufgehängt werden kann: bei den Filmaufnahmen hängt das Mikrofon am G. (an einem schwenkbaren Arm über den Köpfen der Darsteller).

Universal-Lexikon. 2012.