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Ạr|beits|wis|sen|schaft 〈f. 20; unz.〉 Wissenschaft, die das Verhältnis von Mensch u. Arbeit untersucht (insbesondere die Vereinbarkeit der Wirtschaftlichkeit einer Tätigkeit mit humanen Arbeitsbedingungen); →a. Ergonomie, Ergonomik
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Ạr|beits|wis|sen|schaft, die:
Wissenschaft von der menschlichen Arbeit, ihrem ökonomischen Einsatz, ihren medizinischen, psychologischen, gesellschaftlichen u. wirtschaftlichen Problemen.
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Arbeitswissenschaft,
interdisziplinär angewandte Wissenschaft, die sich mit allen Fragen der menschlichen Arbeit im Betrieb befasst. Im Mittelpunkt der arbeitswissenschaftlichen Betrachtung steht der wirtschaftliche Einsatz menschlicher Arbeitskraft unter Anpassung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsplatz, Arbeitsobjekt, Arbeitsmittel, Arbeitsumgebung und Arbeitsorganisation) an die körperlichen, geistigen und seelischen Eigenschaften der Arbeitenden, um dem Menschen angemessene, wirtschaftlich zumutbare, gesellschaftlich vertretbare und technisch effiziente Arbeitsbedingungen zu schaffen. In besonderem Maße kann die Arbeitswissenschaft dazu beitragen, die Ideen der Humanisierung der Arbeit zu verwirklichen; § 90 des Betriebsverfassungsgesetzes in der Fassung vom 23. 12. 1988 fordert von Arbeitgeber und Betriebsrat, »die gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit« zu berücksichtigen. Zu den Instrumenten, Methoden und Verfahren der Arbeitswissenschaft zählen u. a. die Arbeitsanalyse, die Arbeitsbewertung, die Arbeitsgestaltung (Arbeitsplatz) und die Arbeitsstudie. Teilgebiete der Arbeitswissenschaft sind u. a. Arbeitsphysiologie, Arbeitspsychologie, Arbeitsmedizin, Arbeitssoziologie, Arbeitspädagogik und Arbeitsrecht.
Gine Elsner u. a.: Arbeit u. Wiss.: A. (1985);
M. Becker u. a.: Kompendium der A. (1993).
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Ạr|beits|wis|sen|schaft, die: Wissenschaft von der menschlichen Arbeit, ihrem ökonomischen Einsatz, ihren medizinischen, psychologischen, gesellschaftlichen u. wirtschaftlichen Problemen.
Universal-Lexikon. 2012.