außenwirtschaftliches Gleichgewicht,
Zustand, in dem sich bei konstanten Wechselkursen die Zahlungsbilanz im Gleichgewicht befindet, ohne dass die Notenbank zahlungsbilanzbedingte Transaktionen vornehmen müsste, ohne dass Außenhandel und Zahlungsverkehr beschränkt sind, ohne dass Eingriffe zur Stützung des Wechselkurses erfolgen und ohne dass sich unmittelbare Nachteile für die übrigen binnenwirtschaftlichen Ziele ergeben. Das außenwirtschaftliche Gleichgewicht zielt somit auf eine außenwirtschaftliche Absicherung hin, auf eine Abschirmung der Binnenwirtschaft und der nationalen Wirtschaftspolitik vor unerwünschten Auslandseinflüssen. Das außenwirtschaftliche Gleichgewicht ist nach § 1 Stabilitätsgesetz neben Preisniveaustabilität, hohem Beschäftigungsstand sowie stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum eines der zentralen gesamtwirtschaftlichen Ziele.
Da die Zahlungsbilanz als statistische Übersicht immer ausgeglichen ist, kommt den Teilbilanzen (v. a. Leistungs-, Kapital-, Gold- und Devisenbilanz) besondere Bedeutung zu. Je nachdem, ob nur der langfristige oder auch der kurzfristige Kapitalverkehr einbezogen wird, bedeutet außenwirtschaftliches Gleichgewicht, dass die Grundbilanz (Leistungs- und langfristige Kapitalbilanz) ausgeglichen ist oder der Saldo der Gold- und Devisenbilanz null beträgt (keine Änderung der Währungsreserven). Um ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht zu erreichen, muss Deutschland einen Überschuss in der Handels- und Dienstleistungsbilanz erwirtschaften, um die in der Regel hohen Defizite in der Übertragungsbilanz (u. a. durch Heimatüberweisungen ausländischer Arbeitnehmer, Entwicklungshilfezahlungen) und zum Teil in der Kapitalbilanz ausgleichen zu können. Als Richtgröße für diesen Überschuss gilt ein Anteil des Außenbeitrags am Bruttosozialprodukt von 1-2 Prozent. In den meisten Jahren lag der Anteil über 2 Prozent.
Universal-Lexikon. 2012.