Übertragungsbilanz,
1) Außenwirtschaft: Bilạnz der unentgeltlichen Leistungen, Schenkungsbilanz, Transfer|bilanz, Teilbilanz der Zahlungsbilanz, umfasst die Bilanz der laufenden Übertragungen und die Vermögensbilanz. In der Übertragungsbilanz werden private oder öffentliche unentgeltliche Leistungen, d. h. finanzielle oder reale Leistungen ohne Gegenleistungen (Transfers) an das beziehungsweise vom Ausland gebucht. Während in der Bilanz der laufenden Übertragungen die Transfers erfasst werden, die vom Leistungsempfänger als laufende Einkommen betrachtet werden, gelten als Vermögensübertragungen jene Transfers, die als einmalig und somit vermögensverändernd anzusehen sind. Zu den laufenden Übertragungen zählen v. a. Überweisungen der in Deutschland tätigen ausländischen Arbeitnehmer in ihre Heimatländer, über die Grenzen geleistete oder empfangene Unterstützungszahlungen, Renten und Pensionen, Zahlungen im Rahmen der Entwicklungs- und Militärhilfe, Wiedergutmachungsleistungen sowie Leistungen des Staates an internationalen Organisationen (z. B. EG, UNO). Zu den Vermögensübertragungen zählen z. B. Schuldenerlasse, Erbschaften, Schenkungen, Erbschafts- und Schenkungssteuern, bestimmte Investitionszuschüsse (z. B. Leistungen aus den Europäischen Strukturfonds) sowie Vermögensmitnahmen von Aus- beziehungsweise Einwanderern.
2) Handels- und Steuerrecht: Sonderbilanz (in der Regel Schlussbilanz), die bei der Umwandlung eines Unternehmens vom übertragenden Rechtsträger aufzustellen ist.
Universal-Lexikon. 2012.