wieder aufbauen; rekonstruieren; restaurieren; wiederherstellen; in Schuss bringen (umgangssprachlich); renovieren; reparieren; instandsetzen; in Stand setzen; übertreffen; einholen
* * *
über|ho|len [y:bɐ'ho:lən] <tr.; hat:1. durch größere Geschwindigkeit einholen und vorbeifahren, -laufen, -gehen o. Ä.:
mehrere Autos überholen; er hat ihn beim 10 000-m-Lauf in der dritten Runde überholt; <auch itr.> man darf nur links überholen.
Syn.: hinter sich lassen.
2. durch bessere Leistungen andere übertreffen, über ihren Leistungsstand hinausgelangen:
sie hat alle ihre Mitschüler überholt.
Syn.: aus dem Felde schlagen, in den Sack stecken (ugs.), in den Schatten stellen, in die Tasche stecken (ugs.), ↑ überbieten, ↑ überrunden, ↑ übertreffen, ↑ übertrumpfen.
3. besonders auf technische Mängel hin überprüfen und instand setzen:
den Wagen überholen lassen; die Maschine muss einmal gründlich überholt werden.
* * *
über||ho|len 〈V.; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdn. od. etwas \überholen mit dem Boot vom anderen Ufer herüberholen ● hol über! 〈früher〉 (Ruf an den Fährmann); die Segel \überholen aufziehen
II 〈V. intr.〉 das Schiff holt über neigt sich
————————
über|ho|len 〈V. tr.; hat〉
1. jmdn. od. ein Fahrzeug \überholen einholen, ihm zuvorkommen, an jmdm. vorbeilaufen od. -fahren
2. ein Fahrzeug \überholen 〈Tech.〉 auf Fehler prüfen, erneuern, seine Mängel beseitigen
● überholt sein 〈fig.〉 nicht mehr interessant, nicht mehr gebräuchlich, veraltet sein; überholte Fakten
* * *
1über|ho|len <sw. V.; hat [nach engl. to overhaul]:
1. an das andere Ufer befördern:
hol über! (früher; Ruf nach dem Fährmann).
2. (Seemannsspr.) (von Schiffen) sich unter dem Druck des Windes auf die Seite legen:
das Schiff hat [nach Backbord] übergeholt.
hol über! (Kommandoruf).
2über|ho|len <sw. V.; hat:
1.
a) durch größere Geschwindigkeit eine Person od. Sache einholen u. an ihr vorbeifahren, vorbeilaufen:
ein Auto, einen Radfahrer ü.;
kurz vor dem Ziel wurde sie doch noch überholt;
<auch ohne Akk.-Obj.:> links ü.;
Ü die Alten haben die Jungen zahlenmäßig überholt;
<subst.:> zum Überholen ansetzen;
b) leistungsmäßig jmdm. gegenüber einen Vorsprung gewinnen:
er hat seine Mitschüler überholt;
die USA wurden wirtschaftlich, in der Rangliste überholt.
2. auf [technische] Mängel überprüfen u. reparieren, wieder völlig instand setzen:
einen Wagen, einen Motor, eine Maschine, ein Gerät [gründlich] ü.
* * *
Überholen,
1) seemännisch: durch Wind, Seegang oder Ruderlegung verursachte plötzliche Neigung eines Schiffs um die Längsachse (Krängung).
2) Straßenverkehr: das Vorbeifahren an einem in gleicher Richtung fahrenden oder verkehrsbedingt anhaltenden Fahrzeug. Nach § 5 StVO ist links zu überholen. Rechts überholt werden darf beim Fahren auf Fahrstreifen (auf Autobahnen jedoch nur bei Kolonnenbildung und nur mit mäßiger Geschwindigkeit); rechts zu überholen sind auch in der Straßenmitte fahrende Schienenbahnen und eingeordnete Linksabbieger. Beim Überholen müssen vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzungen eingehalten werden. Das Überholen ist verboten bei Behinderung oder Gefährdung des Gegenverkehrs oder eines bereits in einem Überholmanöver befindlichen nachfolgenden Fahrzeugs, ferner vor Fußgängerüberwegen und auf den durch Überholverbotsschilder oder Fahrstreifenbegrenzung gekennzeichneten Straßenabschnitten.
* * *
über|ho|len <sw. V.; hat [urspr. Seemannsspr., nach engl. to overhaul]: 1. an das andere Ufer befördern: Winkt einer, so springen der Ruderer und der Steuermann in die Barke und holen ihn über (Kisch, Reporter 101); hol über! (früher; Ruf nach dem Fährmann). 2. (Seemannsspr.) (von Schiffen) sich unter dem Druck des Windes auf die Seite legen: das Schiff hat [nach Backbord] übergeholt. 3. (Seemannsspr.) (Segel) auf die andere Seite ↑holen (5): hol über! (Kommandoruf).
————————
über|ho|len <sw. V.; hat: 1. a) durch größere Geschwindigkeit eine Person od. Sache einholen u. an ihr vorbeifahren, vorbeilaufen, sie hinter sich lassen: ein Auto, einen Radfahrer ü.; kurz vor dem Ziel wurde der doch noch überholt; auch ohne Akk.-Obj.:> man darf nur links ü.; <subst.:> an Zebrastreifen ist das Überholen grundsätzlich verboten; zum Überholen ansetzen; Ü Die Wirklichkeit überholt die Science-Fiction (Wiener 11, 1983, 116); Die Rentner haben die Jugend an Zahl überholt. Jugend ist heute eine Minderheit (Woche 21. 8. 98, 7); b) leistungsmäßig jmdm. gegenüber einen Vorsprung gewinnen: er hat seine Mitschüler überholt; ... die sowjetischen Kräfte nicht nur im Wettrüsten mit Amerika zu messen, sondern die Vereinigten Staaten auch noch wirtschaftlich ... zu ü. (Dönhoff, Ära 228). 2. auf [technische] Mängel überprüfen u. reparieren, wieder völlig instand setzen: einen Wagen, einen Motor, eine Maschine, ein Gerät [gründlich] ü.; die Anlage muss [total] überholt werden; ich muss die Uhr alle paar Jahre reinigen und ü. lassen.
Universal-Lexikon. 2012.