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Erlaubnis
Erlaubniskarte; Erlaubnisschein; Autorisierung; Berechtigung; Billigung; Genehmigung; Lizenz; Bevollmächtigung; Recht; Plazet; Autorisation; Freigabe; Zustimmung; Bewilligung; Signale stehen auf grün (umgangssprachlich); grünes Licht (umgangssprachlich)

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Er|laub|nis [ɛɐ̯'lau̮pnɪs], die; -:
das Erlauben, das Zustimmen:
jmdm. die Erlaubnis zu etwas erteilen, verweigern, geben; etwas mit, ohne Erlaubnis tun.
Syn.: Billigung, Einverständnis, Genehmigung, Zustimmung.
Zus.: Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis, Einreiseerlaubnis, Fahrerlaubnis, Landeerlaubnis, Starterlaubnis.

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Er|laub|nis 〈f. 9
1. Einwilligung, Zustimmung, Billigung
2. Genehmigung zu etwas (Druck\Erlaubnis)
● jmdm. die \Erlaubnis geben, etwas zu tun jmdm. etwas erlauben; mit Ihrer \Erlaubnis wenn Sie erlauben (Höflichkeitsformel); ich habe es mit seiner \Erlaubnis getan; (jmdn.) um \Erlaubnis bitten

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Er|laub|nis , die; -, -se <Pl. selten>:
Genehmigung, Zustimmung; Bestätigung, dass jmd. etw. tun darf:
jmdm. die E. zu etw. erteilen, verweigern;
er hat den Wagen mit, ohne E. des Chefs benutzt;
um E. bitten;
mit Ihrer E. (Höflichkeitsfloskel; wenn Sie erlauben; in der Annahme, dass es Ihnen recht ist) fange ich jetzt an.

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Erlaubnis,
 
öffentliches Recht: ein in der Regel von einem Antrag abhängiger begünstigender Verwaltungsakt, mit dem ein bestimmtes, erlaubnispflichtiges Verhalten (z. B. Bauen, Betreiben eines Gewerbes oder einer Anlage) genehmigt wird. Die Erlaubnispflicht soll gewährleisten, dass mit einer grundsätzlich erlaubten Tätigkeit erst begonnen wird, wenn die Gesetzmäßigkeit des Vorhabens in einem geordneten Verfahren geprüft und festgestellt ist, um die typischerweise mit der Tätigkeit für die Allgemeinheit verbundenen Gefahren zu vermeiden (präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt). Bei der gebundenen Erlaubnis muss die Behörde bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen die Erlaubnis erteilen beziehungsweise versagen. Bei der freien Erlaubnis hat der Antragsteller nur einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung (Ermessen). Die Erlaubnis ist von Verleihungen und Konzessionen zu unterscheiden. Soweit das Gesetz es vorsieht, kann die Erlaubnis mit Auflagen, Bedingungen oder Befristungen versehen werden.

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Er|laub|nis, die; -, -se <Pl. selten>: Genehmigung, Zustimmung; Bestätigung, dass man etw. tun darf: jmdm. die E. zu etw. erteilen, verweigern; er hat den Wagen mit, ohne E. des Chefs benutzt; um E. bitten; mit Ihrer E. (Höflichkeitsfloskel; wenn Sie erlauben; in der Annahme, dass es Ihnen recht ist) fange ich jetzt an.

Universal-Lexikon. 2012.