nachweisen; unter Beweis stellen; konstatieren; beweisen; herausfinden; zeigen; bestätigen; widmen; zusichern; reservieren; zuteilen; vorbehalten; zurückhalten; begründen; fundieren; fundamentieren; substantiieren; festmachen (umgangssprachlich); allozieren; reservieren
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be|le|gen [bə'le:gn̩] <tr.; hat:1. mit einem Belag (2) versehen:
ein Brot mit Salami belegen; belegte Brötchen.
2. für jmdn., für sich selbst sichern, in Anspruch nehmen:
einen Platz im Zug belegen; die Betten sind belegt; die Hotels waren alle belegt (es waren keine Zimmer mehr frei).
3. jmdm., einer Sache auferlegen:
jmdn. mit einer Strafe, die Waren mit Zoll belegen.
4. (durch ein Dokument o. Ä.) beweisen, nachweisen:
einen Kauf mit einer Quittung belegen.
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be|le|gen 〈V. tr.; hat〉
1. (mit einem Belag) bedecken
2. beweisen, nachweisen
4. bespringen, begatten (von Tieren)
5. mit Arbeitern versehen, bemannen
6. 〈ostdt.〉 belästigen
● Ausgaben (durch Quittungen) \belegen; ein Boot \belegen am Lande festmachen; Brote (mit Wurst-, Käsescheiben) \belegen; ein Kolleg \belegen, einen Kursus \belegen sich als Hörer, Teilnehmer dafür einschreiben; eine Pizza \belegen; einen Platz \belegen sich einen Platz durch Darauflegen eines Gegenstandes sichern, freihalten; sie belegte den 3. Platz sie hat bei einem Wettkampf, Wettbewerb den 3. Platz errungen ● eine Stadt mit Abgaben \belegen ihr A. auferlegen; eine Behauptung mit Beweisen \belegen; eine Stadt mit Bomben \belegen bombardieren; den Boden mit Brettern, Dielen, Fliesen, Matten \belegen; ein Brot mit Käse \belegen; eine Sache mit einem Namen \belegen ihr einen Namen geben; jmdn. mit einer Geldstrafe \belegen jmdn. bestrafen; ein Haus, eine Stadt mit Truppen \belegen Truppen darin einquartieren ● seine Stimme klingt belegt gedämpft, nicht frei; im Gasthaus sind alle Zimmer belegt besetzt; seine Zunge ist belegt hat einen Belag; dieses Wort ist schon bei Walther von der Vogelweide belegt kommt schon bei Walther von der Vogelweide vor; diese Form ist schon (ist nicht) im Germanischen belegt kommt schon (nicht) im G. vor; belegte Brötchen Brötchen mit Aufschnitt o. Ä.; →a. Bann, Beschlag
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1be|le|gen <sw. V.; hat [mhd. belegen, ahd. bilegan]:
1.
a) etw. (mit etw.) bedecken, (mit einem Belag) versehen:
das Parkett mit einem Teppich b.;
Brote mit Wurst b.;
belegte Brötchen (aufgeschnittene Brötchen mit Belag);
eine belegte (mit einem Belag überzogene) Zunge;
Ü eine belegte (nicht klangreine, ein wenig heisere) Stimme;
b) (Militär) beschießen:
eine Stellung mit Granaten b.
2.
a) für jmdn., für sich selbst sichern, reservieren:
einen Abendkurs b. (sich dafür einschreiben);
b) (Sport) (einen Platz in der Rangordnung) einnehmen, erreichen;
c) für etw. (bes. die Unterbringung von Personen) nutzen:
das Hotel ist belegt;
die [Telefon]leitung ist belegt (besetzt).
3. bedenken; jmdm., einer Sache etw. auferlegen:
Importwaren mit hohem Zoll b.;
er wurde mit einer hohen Strafe belegt.
4. (durch ein Dokument o. Ä.) nachweisen, beweisen:
seine Ausgaben [mit/durch Quittungen] b.;
seine Forderungen mit Gründen b. (stützen, rechtfertigen).
5. (Seemannsspr.)
a) das Tau festmachen, um einen Poller o. Ä. schlingen:
belegt das Ende!;
b) durch 1Belegen (5 a) der Taue festmachen.
6. (Jägerspr.) (bes. von Hunden) ein weibliches Tier decken, begatten.
2be|le|gen <Adj.> [zu veraltet beliegen = liegen] (Amtsspr. veraltend):
gelegen:
die im Haus -̣ẹṇ Räume.
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belegen,
1) Fechtsport: die eigene Klinge gegen die gegnerische Klinge drücken.
2) Hochschulwesen: sich für die Lehrveranstaltungen einschreiben.
3) Tierzucht: decken.
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1be|le|gen <sw. V.; hat [mhd. belegen, ahd. bilegan]: 1. a) etw. (mit etw.) bedecken, (mit einem Belag) versehen: das Parkett mit einem Teppich b.; den Fußboden mit Teppichboden, die Küche mit Fliesen b.; Brote mit Wurst b.; belegte Brötchen (aufgeschnittene Brötchen mit Belag); eine belegte (mit einem Belag überzogene) Zunge; Ü eine belegte (nicht klangreine, ein wenig heisere) Stimme. b) (Milit.) beschießen: eine Stellung mit Granaten b.; eine Stadt mit einem Bombenteppich b.; 2. a) für jmdn., für sich selbst sichern, reservieren: einen Platz, Stühle b.; Vorlesungen, einen Abendkurs b. (sich dafür einschreiben); b) (Sport) (einen Platz in der Rangordnung) einnehmen, erreichen: die Norweger belegten die Plätze 2 und 8; c) für etw. (bes. die Unterbringung von Personen) nutzen: eine Stadt mit Truppen b.; das Hotel ist, die Zimmer sind voll belegt; die [Telefon]leitung ist belegt (besetzt). 3. bedenken; jmdm., einer Sache etw. auferlegen: Importwaren mit hohem Zoll b.; jmdn. mit einem Spitznamen, mit dem Bannfluch b.; da werden auch Stimmen laut, die den Leistungssport ... mit Schmähungen belegen (Freie Presse 30. 11. 89,6); Robert Plump ... wurde ... mit einer Sperre bis zum 20. Oktober belegt (wurde bis 20. Okt. gesperrt; NZZ 13. 10. 84, 45); er wurde mit einer hohen Strafe belegt. 4. (durch ein Dokument o. Ä.) nachweisen, beweisen: seine Ausgaben [mit/durch Quittungen] b.; etw. durch Beispiele b.; das ist durch Urkunden, urkundlich belegt; Die Schwere der Verkehrsunfälle nahm weiter zu. Das belegen nicht nur die 308 zum Teil schwer verletzten Personen (Freie Presse 22. 8. 89, 2); seine Forderungen mit Gründen b. (stützen, rechtfertigen). 5. (Seemannsspr.) a) das Tau festmachen, um einen Poller o. Ä. schlingen: belegt das Ende! (Kommando); „Man wird wohl noch vorher die Leinen b. dürfen?“ entgegnet der Vater (Skipper 8, 1979, 41); Jumbo ... belegte die Haltetaue (Hausmann, Abel 21); b) durch Belegen (5 a) der Taue festmachen: ein Boot b. 6. (Jägerspr.) (bes. von Hunden) ein weibliches Tier decken, begatten.
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2be|le|gen <Adj.> [zu veraltet beliegen = liegen] (Amtsspr. veraltend): gelegen: folgende im Hause ... -e Räume (Deutscher Einheits-Mietvertrag 1961, 1).
Universal-Lexikon. 2012.