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weiblich
feminin; fraulich

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weib|lich ['vai̮plɪç] <Adj.>:
1. dem gebärenden Geschlecht angehörend /Ggs. männlich/: eine weibliche Person; die weiblichen Mitglieder, Tiere; das weibliche Geschlecht (die Frauen).
Syn.: feminin.
2. für eine Frau typisch, charakteristisch:
eine typisch weibliche Eigenschaft; ein sehr weiblicher Duft; eine sehr weibliche (die weiblichen Formen betonende) Mode.
Syn.: feminin, fraulich.

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weib|lich 〈Adj.〉
1. die Frau betreffend, ihr zugehörig, ihr entsprechend
2. weiblichen Geschlechts
● \weibliche Eigenschaften; das \weibliche Geschlecht; \weiblicher Reim = klingender Reim; \weibliches Substantiv 〈Gramm.〉; ein \weibliches Tier

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weib|lich <Adj.> [mhd. wīplich, ahd. wīblīh]:
1. dem gebärenden Geschlecht (1 a) angehörend:
eine -e Person;
-e Lehrlinge, Angestellte, Mitglieder;
das -e Geschlecht (die Frauen);
ein Kind -en Geschlechts;
-e Wesen, Tiere;
ein -er (eine Frau darstellender) Akt;
-e (Bot.; die Frucht hervorbringende) Blüten;
-e Erbfolge (Erbfolge, bei der auch weibliche Nachkommen berücksichtigt werden).
2. zur Frau als Geschlechtswesen gehörend:
die -en Geschlechtsorgane;
-e [Körper]formen;
die -e Brust;
-e Vornamen;
eine -e Singstimme;
eine -e Stimme (Frauenstimme) meldete sich am Telefon.
3. von der Art, wie es (in einer Gesellschaft) für die Frau, das weibliche Geschlecht als typisch, charakteristisch gilt; feminin (1 a, b):
eine typisch -e Eigenschaft;
sie ist sehr w.;
die Damenmode ist in dieser Saison wieder sehr w.
4.
a) (Sprachwiss.) dem grammatischen Geschlecht Femininum zugehörend (im Deutschen mit dem Artikel »die« verbunden); feminin (2):
-e Substantive, Endungen, Formen;
der -e Artikel »la«;
die Abstrakta auf -heit und -keit haben -es Geschlecht, sind w.;
b) (Verslehre) mit einer Senkung (5) endend; klingend.

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I
weiblich,
 
1) Biologie: dem Geschlecht angehörend, das Eizellen beziehungsweise Makrogameten bildet.
 
 2) Sprachwissenschaft: grammatisches Geschlecht, Genus.
II
weiblich,
 
Geschlecht. - Geschlechtsunterschiede, Geschlechterrollen, Frau.

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weib|lich <Adj.> [mhd. wīplich, ahd. wīblīh]: 1. dem gebärenden ↑Geschlecht (1 a) angehörend: eine -e Person; -e Lehrlinge, Angestellte, Mitglieder; ... zu untersuchen, welche Rolle dabei -e Zuhälter einnehmen (Schwarzer, Unterschied 93); das -e Geschlecht (die Frauen); ein Kind -en Geschlechts; -e Wesen; ein -er (eine Frau darstellender) Akt; ein -es Tier; -e (Bot.; die Frucht hervorbringende) Blüten; -e Erbfolge (Erbfolge, bei der auch weibliche Nachkommen berücksichtigt werden). 2. zur Frau als Geschlechtswesen gehörend: die -en Geschlechtsorgane; -e [Körper]formen; die -e Brust; -e Vornamen; eine -e Singstimme; eine -e Stimme (Frauenstimme) meldete sich am Telefon. 3. von der Art, wie es (in einer Gesellschaft) für die Frau, das weibliche Geschlecht als typisch, charakteristisch gilt; ↑feminin (1 a, b): eine typisch -e Eigenschaft; ein sehr -er Duft, durch den die süße Herbheit des Jasmins weht (Petra 10, 1966, 89); sie ist sehr w.; die Damenmode ist in dieser Saison wieder sehr w.; ich muss es auch tun (= sticken), ... weil ich endlich w. erzogen werden soll (Keun, Mädchen 132); <subst.:> sie hat wenig Weibliches. 4. a) (Sprachw.) dem grammatischen Geschlecht Femininum zugehörend; im Deutschen mit dem Artikel „die“ verbunden; ↑feminin (2): -e Substantive, Endungen, Formen; der -e Artikel „la“; die Abstrakta auf -keit haben -es Geschlecht, sind w.; b) (Verslehre) mit einer ↑Senkung (5) endend; klingend.

Universal-Lexikon. 2012.