Verklemmtheit; Unsicherheit; Hemmung; Gehemmtheit; Schüchternheit; Voreingenommenheit; Vorbehalt; Vorurteil; Ressentiment; Verzerrung
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Be|fan|gen|heit [bə'faŋənhai̮t], die; -:1. das Befangensein; Gehemmtsein; Verlegenheit:
wegen seiner Befangenheit begann er eine Verhaltenstherapie.
2. (bes. Rechtsspr.) das Parteiischsein; fehlende Objektivität:
die Richterin wurde wegen Befangenheit abgelehnt.
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Be|fạn|gen|heit 〈f. 20; unz.〉
1. Schüchternheit, Verlegenheit
2. 〈Rechtsw.〉 Voreingenommenheit, Parteilichkeit
● er hat seine \Befangenheit völlig abgelegt; ihre \Befangenheit löste sich allmählich; eine Gerichtsperson wegen \Befangenheit ablehnen
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Be|fạn|gen|heit, die; -, -en:
1. das Befangen-, Gehemmtsein; Verlegenheit:
seine B. ablegen, nicht loswerden.
2. (bes. Rechtsspr.) das Befangen-, Parteiischsein; Voreingenommenheit:
einen Antrag auf B. gegen jmdn. stellen, einen Richter wegen B. ablehnen.
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Befangenheit,
Recht: Parteilichkeit eines Beamten oder Richters hinsichtlich einer von ihm zu treffenden Entscheidung, Ablehnung, Ausschließung.
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Be|fạn|gen|heit, die; -: 1. das Befangen-, Gehemmtsein; Verlegenheit: seine B. ablegen, nicht loswerden; Die B., in die mich die Besitzerfamilie Lein beim Abendessen durch ihre nahe Anwesenheit gestürzt hatte, löste sich ... auf (Innerhofer, Schattseite 7). 2. (bes. Rechtsspr.) das Befangen-, Parteiischsein; Voreingenommenheit: einen Zeugen, Richter wegen B. ablehnen; der Antrag der Verteidigung, den Medizinalrat Dr. Braun als Sachverständigen wegen Besorgnis der B. abzulehnen (Spiegel 37, 1966, 42).
Universal-Lexikon. 2012.