* * *
ent|ge|hen [ɛnt'ge:ən], entging, entgangen <itr.; ist:a) durch einen glücklichen Umstand von etwas nicht betroffen werden:
einer Gefahr, dem Tod knapp entgehen.
b) ☆ sich (Dativ) etwas entgehen lassen: (die Gelegenheit, etwas Wichtiges, Interessantes wahrzunehmen) ungenutzt vorübergehen lassen:
diesen Film solltest du dir nicht entgehen lassen; diesen Vorteil wollte ich mir nicht entgehen lassen.
c) (von jmdm.) nicht bemerkt werden:
das ist mir nicht, ganz entgangen.
Syn.: 2↑ übersehen.
* * *
ent|ge|hen 〈V. intr. 145; ist〉
1. entkommen, aus dem Wege gehen
2. nicht auffallen, nicht bemerkt werden von
● mir ist (völlig) entgangen, dass ... ich habe (überhaupt) nicht bemerkt, dass ...; dieser Fehler ist mir entgangen; mir ist keines seiner Worte, keine seiner Bewegungen entgangen; du entgehst mir nicht! du bekommst noch deine Strafe!; mir ist nicht entgangen, dass ... ich habe es wohl bemerkt, dass ...; es dürfte Ihnen nicht entgangen sein, dass ... sie werden sicherlich bemerkt haben, dass ...; es ist meiner Aufmerksamkeit entgangen, dass ... ich habe es übersehen, nicht bemerkt, dass ...; einer Gefahr \entgehen; er wird der Strafe, Vergeltung nicht \entgehen; da hast du dir wirklich etwas \entgehen lassen das hättest du wirklich sehen, hören, erleben sollen; sich etwas nicht \entgehen lassen etwas nicht missen wollen, etwas unbedingt haben wollen; diesen Genuss will ich mir nicht \entgehen lassen; ich will mir die Gelegenheit nicht \entgehen lassen ich will die Gelegenheit nutzen; das Vergnügen habe ich mir \entgehen lassen müssen; er lässt sich keinen Vorteil \entgehen; einer Gefahr, dem Tod mit knapper Not \entgehen
* * *
ent|ge|hen <unr. V.; ist [mhd. engēn, -gān, ahd. antgān]:
1.
a) [durch einen glücklichen Umstand] von etw. nicht betroffen werden, von jmdm., etw. verschont bleiben:
einer Gefahr, der Strafe e.;
b) von jmdm. versäumt werden, ungenutzt bleiben:
diese einmalige Gelegenheit soll mir nicht e.;
die Premiere darfst du dir nicht/(schweiz.:) darfst du nicht e. lassen (nicht versäumen).
2. von jmdm., etw. unbemerkt bleiben:
mir entging nicht, dass sie verlegen wurde.
* * *
ent|ge|hen <unr. V.; ist [mhd. engēn, -gān, ahd. antgān]: 1. a) [durch einen glücklichen Umstand] von etw. nicht betroffen werden, von jmdm., etw. verschont bleiben: einer Gefahr, der Strafe e.; Ich zögere den Aufbruch immer weiter hinaus, da ich der Blamage e. will (Gregor-Dellin, Traumbuch 74); b) von jmdm. versäumt werden, ungenutzt bleiben: diese einmalige Gelegenheit soll mir nicht e.; die Premiere darfst du dir nicht/(schweiz.:) darfst du nicht e. lassen (nicht versäumen); weil ihr selbst viel Fröhlichkeit entging (fehlte, abging). Ihr Mann war damals unter den Toten (Berger, Augenblick 64). 2. von jmdm., etw. unbemerkt bleiben: dieser Fehler ist mir entgangen; mir, meiner Aufmerksamkeit ist nicht entgangen, dass ...; Meiner Mutter entgeht nichts in unserer Straße (Gabel, Fix 134).
Universal-Lexikon. 2012.