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Gabel
Ga|bel ['ga:bl̩], die; -, -n:
Gerät mit mehreren Zinken, das beim Essen zum Aufnehmen fester Speisen dient:
mit Messer und Gabel essen.
Zus.: Kuchengabel.

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Ga|bel 〈f. 21
1. Essgerät mit vier od. zwei Zinken zum Anspießen od. Aufnehmen von festen od. breiigen Speisen (Küchen\Gabel, Fleisch\Gabel, Vorlege\Gabel)
2. landwirtschaftl. Gerät mit drei od. vier Zinken u. langem Stiel zum Heben von Heu, Mist u. Ä. (Heu\Gabel, Mist\Gabel)
3. deichselartiger Teil des Fahrradrahmens, in dem das Vorder- bzw. Hinterrad befestigt ist
4. Gehörn od. Geweih des Gabelbockes od. -hirsches
5. Teil des Telefonapparates, auf dem der Hörer ruht
6. Abzweigung (Ast\Gabel)
7. 〈Schach〉 Angriff eines Bauern od. Springers auf zwei gegner. Figuren
● den Hörer auf die \Gabel legen; mit Messer und \Gabel essen; mit der fünfzinkigen \Gabel essen 〈umg.; scherzh.〉 mit den Fingern essen [<ahd. gabala idg. *ghabhlo-]

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Ga|bel , die; -, -n [mhd. gabel(e); ahd. gabala = Gabel (2); urspr. = gegabelter Ast]:
1. Essgerät (1) mit zwei od. mehr Zinken, das beim Essen zum Zerlegen, zum Aufnehmen od. Vorlegen von Speisen dient:
eine dreizinkige G.;
mit Messer und G. essen;
Ü er isst mit der fünfzinkigen G. (ugs. scherzh.; mit den Fingern).
2. Gerät mit zwei od. mehr Zinken u. langem Stiel, das in der Landwirtschaft bes. zum Auf- u. Abladen von Heu, Mist o. Ä. gebraucht wird.
3.
a) Gabelung (b) eines Weges, einer Straße;
b) Teil eines Telefons (bes. eines Gerätes älterer Bauart), auf den der Hörer aufgelegt od. in den er eingehängt wird:
den Hörer auf, in die G. legen;
sie hängte den Hörer in die G.;
c) gabelähnlicher Teil eines Fahrrads, in den das Rad eingehängt ist;
d) Kurzf. von Astgabel;
e) Gabeldeichsel.
4. (Jägerspr.) Gehörn od. Geweih mit nur zwei Enden.
5. (Schach) Angriff eines Bauern gegen zwei feindliche Figuren durch einen Zug.

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Gabel
 
[althochdeutsch gabala, ursprünglich »gegabelter Ast«],
 
 1) ein Essgerät mit zwei, drei oder vier Zinken. Die Herleitung aus dem Bratspieß spiegelt die Gepflogenheit der Griechen und Römer, die Gabel zum Herausnehmen des Fleisches aus den Töpfen, zum Anrichten oder zum Vorlegen zu verwenden; ebenso auch bei den Germanen der Völkerwanderungszeit und im frühen Mittelalter Von etwa 1000 n. Chr. an lässt sich der Gebrauch der Gabel beim Essen vornehmlich in Adelskreisen nachweisen; von Byzanz gelangte die Gabel über Italien nach Frankreich und an den burgundischen Hof; in das europäische Bürgertum fand sie erst im 16. Jahrhundert Eingang. Ihrer allgemeinen Verbreitung widersetzte sich v. a. die Kirche aus religiösen Motiven, denn sie galt als bevorzugtes Attribut des Teufels und der Hexen.
 
 2) Jägersprache: bei Hirschen und Rehen Geweihstange oder Sprosse mit nur einer Abzweigung.
 
 3) Landwirtschaft: norddeutsch Fọrke, ein Gerät zum Aufnehmen von Heu, Stroh, Feldfrüchten und Mist, mit langem Stiel und zwei bis vier geschwungenen Zinken. Grabgabeln mit kurzem Stiel und zwei bis vier kräftigen Zinken aus gehärtetem Stahl benutzt man zum Ausgraben von Wurzelfrüchten (Rüben, Möhren u. a.) und zum Kultivieren schwerer, steiniger Böden.
 

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Ga|bel, die; -, -n [mhd. gabel(e); ahd. gabala = ↑Gabel (2); urspr. = gegabelter Ast]: 1. Essgerät (1) mit zwei od. mehr Zinken, das beim Essen zum Zerlegen, zum Aufnehmen od. Vorlegen von Speisen dient: eine dreizinkige G.; mit Messer und G. essen; In Amerika ... erkenne man den Europäer daran, dass er die G. mit der linken Hand zum Munde führe (Th. Mann, Krull 271); Ü er isst mit der fünfzinkigen G. (ugs. scherzh.; mit den Fingern). 2. Gerät mit zwei od. mehr Zinken u. langem Stiel, das in der Landwirtschaft bes. zum Auf- u. Abladen von Heu, Mist o. Ä. gebraucht wird. 3. a) Gabelung (b) eines Weges, einer Straße; b) Teil eines Telefons (bes. eines Gerätes älterer Bauart), auf den der Hörer aufgelegt od. in den er eingehängt wird: den Hörer auf, in die G. legen; sie hängte den Hörer in die G.; c) gabelähnlicher Teil eines Fahrrads, in den das Rad eingehängt ist; d) kurz für ↑Astgabel; e) Gabeldeichsel. 4. (Jägerspr.) Gehörn od. Geweih mit nur zwei Enden. 5. (Schach) Angriff eines Bauern gegen zwei feindliche Figuren durch einen Zug.

Universal-Lexikon. 2012.