Per|so|nal|we|sen, das <o. Pl.>:
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Personalwesen,
Personalwirtschaft, Sammelbegriff für alle mitarbeiterbezogenen Institutionen und Maßnahmen mit dem Ziel, dem Unternehmen zur Erfüllung seiner Aufgaben personelle Kapazität in Form dispositiver und objektbezogener menschlicher Arbeitsleistung in der erforderlichen Quantität und Qualität zum richtigen Zeitpunkt und für die benötigte Dauer am jeweiligen Einsatzort bereitzustellen. Neben rechtlichen und verwaltungstechnischen Personalproblemen sind auch soziale Angelegenheiten zu lösen, die die Berücksichtigung und Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer betreffen.
Hauptbereiche des Personalwesens sind Personalbedarfsermittlung (Ermittlung des Arbeitskräftebedarfs hinsichtlich Qualifikation und Zeitpunkt), Personalbeschaffung (Beobachtung des Arbeitsmarktes, Personalwerbung, Personalauswahl), Personaleinsatz (der Eignung entsprechende Zuordnung und Einweisung an einen Arbeitsplatz) und Personalverwaltung (Anlegen von Personalakten, Abwicklung von Lohn- und Gehaltsabrechnung, Erstellung von Personalstatistiken, Erledigung aller Formalitäten von der Einstellung bis zur Freisetzung). Darüber hinaus spielen Personalentwicklung und -führung, Arbeitsentgeltfindung, Personalfreisetzung, Sozialpolitik (Sozialleistungen, Alters- und Hinterbliebenenfürsorge) und Tarifpolitik (Vertretung in Arbeitgeberverbänden bei Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften) eine Rolle.
Organisatorisch werden die Aufgaben des Personalwesens von dafür eingerichteten Bereichen (häufig »Personal- und Sozialwesen«) oder Abteilungen (»Personalabteilung«) und den Linieninstanzen wahrgenommen.
F. Bisani: P. u. Personalführung (41995);
H. Jung: Personalwirtschaft (21997);
W. A. Oechsler: Personal u. Arbeit (61997);
U. Stopp: Betriebl. Personalwirtschaft (211997).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Personalwesen: Personalwirtschaft
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Universal-Lexikon. 2012.