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Nach|sen|dung 〈f. 20〉 Zusendung von Postsendungen, deren Empfänger verzogen sind od. die irrtümlich falsch adressiert wurden
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Nachsendung,
Zustellung von Postsendungen nach der Änderung des Aufenthaltsortes des Empfängers. Die v. a. bei Umzügen übliche, sechs Monate andauernde (kann verlängert werden) Nachsendung auf Antrag des Empfängers erfolgt in der Regel für Briefe kostenlos, für Pakete und Päckchen kostenpflichtig.
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Nach|sen|dung, die; -, -en (Postw.): Zustellung einer Postsendung nach Änderung des Wohnsitzes, des Aufenthaltsortes des Empfängers.
Universal-Lexikon. 2012.