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Dienst|grad ['di:nstgra:t], der; -[e]s, -e:militärische Rangstufe:
er hat den Dienstgrad eines Leutnants.
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Dienst|grad 〈m. 1〉 Rangstufe
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Dienst|grad, der:
a) militärische Rangstufe:
er hat den D. eines Unteroffiziers;
b) Person, die einen Unteroffiziersdienstgrad hat:
diese Arbeit muss von einem D. beaufsichtigt werden.
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Dienstgrad,
1) Das Beamtenrecht kennt keine Dienstgrade, wohl aber anredefähige Amtsbezeichnung, die den einzelnen Beamten zugeordnet sind.
2) Militärwesen: militärische Rangbezeichnung; entstanden als Folge der stehenden Heere seit dem 17. Jahrhundert. Die Dienstgrade sind in der deutschen Bundeswehr in sieben Dienstgradgruppen zusammengefasst. Die Festsetzung der Dienstgradbezeichnungen obliegt dem Bundespräsidenten, die Zuordnung der Dienstgrade zu den einzelnen Laufbahnen und die Beförderung regelt die Soldatenlaufbahnverordnung. Zur äußeren Kennzeichnung der verschiedenen Dienstgrade sind die Uniformen der Streitkräfte fast aller Staaten mit Dienstgradabzeichen aus Stoff und/oder Metall versehen, die auf Schulterstücken oder -klappen, Ärmeln oder Kragen getragen werden.
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Dienst|grad, der: a) militärische Rangstufe: er hat den D. eines Unteroffiziers; Diesmal wurde einen D. weiter unten durchgegriffen (Kühn, Zeit 138); b) Person, die einen Unteroffiziersdienstgrad hat: diese Arbeit muss von einem D. beaufsichtigt werden.
Universal-Lexikon. 2012.