Akademik

Filmtechnik
Fịlm|tech|nik, die:
gesamte Technik, die zur Herstellung eines ↑ Films (3 a) gehört.

* * *

Filmtechnik,
 
Sammelbegriff für alle zur Herstellung und Vorführung von Filmen notwendigen Arbeiten, Anlagen, Geräte und deren Wirkungsweise.
 
Physiologische Grundlagen:
 
Die Darstellung von Bewegung im Film beruht auf der stroboskopischen Bewegungstäuschung (Phi-Phänomen): erscheint ein Objekt in hinreichend kurzem Zeitabstand (physiologisches Moment, subjektives Zeitquant: 1/16 s) an verschiedenen Orten A und B, so erblickt das Auge eine Objektbewegung von A nach B. Andererseits spielt die Nachbildwirkung (»Trägheit des Auges«) eine Rolle: Bewegungsphasenbilder, die im Abstand des subjektiven Zeitquants aufeinander folgen, »verschmelzen« nur dann zu einem flimmerfreien Bewegungseindruck, wenn die Zahl der Bildwechsel je Zeiteinheit hinreichend hoch ist. Die Flimmerverschmelzungsfrequenz (kritische Frequenz), d. h. die Bildwechselzahl je Zeiteinheit, bei der kein Flimmern mehr auftritt, ist von der Beleuchtungsstärke abhängig. Beim Kinofilm sind bei der üblichen Leuchtdichte von 30 cd/m2 etwa 48 Bilder je s (B/s) erforderlich; dazu muss der Kinosaal völlig abgedunkelt sein. Fernsehbilder, die mit der Halbbildzerlegung und der Punkt- und Zeilenabtastung eine höhere Bildfrequenz vortäuschen, können bei Tageslicht betrachtet werden. Aus Filmersparnisgründen unterbricht man den Lichtstrom eines mit 24 B/s aufgenommenen Films während der Stillstandsprojektion noch einmal durch eine Flügelblende und erhält so ein flimmerfreies Bild mit vorgetäuschten 2 × 24 Bildwechseln. Schmalfilme, die mit 16 oder 18 B/s aufgenommen worden sind, werden entsprechend mit einer Dreiflügelblende vorgeführt, die z. B. 3 × 16 Bildwechsel (= 48 B/s) ergibt.
 
Technik der Filmaufnahme:
 
Der Filmstreifen für den Kinofilm ist 35 mm breit (Bildformat 17 × 22 mm, d. h. 1 × 1,33, »Academy ratio«); Sonderbreiten sind 65 und 70 mm. Schmalfilme haben 16 mm (Aufnahmeformat z. B. 7 × 9,6 mm, besonders für Technik, Industrie und Fernsehen) oder als Amateurschmalfilm 8 mm Breite (Aufnahmeformat 4,2 × 5,6 mm beim »Super-acht-« und »Single-eight-Film«); »Normal-acht« oder »Doppel-acht«, da auf hälftig belichteten 16-mm-Film aufgenommen, ist veraltet. Zur Filmaufnahme dient die durch einen Elektromotor angetriebene Filmkamera, zur Wiedergabe ein Projektor.
 
Technik der Tonaufnahme:
 
Außerhalb des von der Kamera erfassten Bildausschnittes wird ein Mikrofon (am »Galgen«) für die »Tonkamera« nahe an den Aufnahmegegenstand herangebracht. Musik wird getrennt aufgenommen. Der Ton kann fotografisch (Lichtton) oder elektromagnetisch (Magnetton) aufgenommen werden. Zur Erleichterung der späteren Synchronisation dient die Synchronklappe, die beim Zusammenklappen zu Beginn einer Szene charakteristische Markierungen auf Bild- und Tonstreifen ergibt. Bei Filmberichten üblich sind auch die Handstartmarkierung (gefilmtes Händeklatschen) und der elektronische Synchronverbund von Kamera und Magnettongerät (mit Quarzsteuerung). Nur bei Reportagen, Forschungsreisen u. a. wird in einer Bild-Ton-Kamera ein einziger Film aufgenommen. Auch Super-acht-Kameras gibt es mit Live-Tonaufnahmeeinrichtung, die bei Aufnahmen mit erhöhter oder verminderter Bildfrequenz und bei Trickaufnahmen abgeschaltet ist (Film mit Magnettonspur). Nachträgliches Vertonen und Überspielen von Tonaufnahmen sind möglich.
 
Neben der fotografischen Aufzeichnung hat die magnetische Aufzeichnung von Bild und Ton durch die Weiterentwicklungen auf dem Sektor der Videotechnik auch für Amateure an Bedeutung gewonnen. Im Gegensatz zur konventionellen Filmtechnik werden hier die Bilder elektronisch mit einer Videokamera aufgenommen, auf dem Magnetband eines Videorekorders gespeichert und über einen Fernsehbildschirm wiedergegeben.
 
Geschichtliches:
 
Vorläufer des Films waren u. a. die Abblätterbücher (J. B. Linnett, 1868) und fotografische Reihenaufnahmen laufender Tiere (E. Muybridge, 1877/78). 1887 erfand O. Anschütz für solche Reihenbilder den elektrischen »Schnellseher«, bei dem die kranz- oder scheibenförmig angeordneten Bilder kurz durch Lichtblitze einer Geißler-Röhre beleuchtet wurden, sodass die Bewegung des Bildes nicht mehr störte. 1882 verbesserte C.-E. Reynaud sein »Projektions-Praxinoskop« (mit optischem Ausgleich) für die Verwendung eines Bandes aus Gelatinefolien mit gezeichneten Bildern. Die heute noch benutzte Filmbreite von 35 mm und die Art der Perforation wurden 1893 von T. A. Edison eingeführt. 1895 bauten die Brüder L. und A. Lumière (Lyon), W. Latham (New York), M. Skladanowsky (Berlin) u. a. die ersten brauchbaren Aufnahme- und Wiedergabeapparate. Zukunftweisend blieb jedoch nur der »Cinématographe« der Brüder Lumière, der erstmals die grundlegenden Forderungen erfüllte: Bildstillstand während der Aufnahme und Projektion, abgedunkelter Weitertransport (bei kontinuierlich bewegtem Bildstreifen tritt keine befriedigende Verschmelzung ein), hinreichend hohe Bildfrequenz. O. E. Meßter (Berlin) baute nach diesem Prinzip Kameras und Projektoren mit verschiedenen Transportsystemen (u. a. Malteserkreuz), T. Pätzold (1896) erfand die Flügelblende zur Flimmerausschaltung. Der Gedanke des Tonfilms stammt ebenfalls aus dieser Zeit. 1903 führte Meßter in Berlin erstmalig die Verbindung seines »Kosmographen« mit dem Grammophon öffentlich vor (»Nadelton«). Seit 1916 wurden Versuche von E. Ruhmer mit Lichttelefonie fruchtbringend von D. von Mihaly, ferner von J. Engl, H. Vogt, J. Massolle (Triergon-Verfahren), weiter in Schweden von S. A. Berglund, in Dänemark von V. Poulsen und P. O. Pedersen, in Amerika von Lee De Forest fortgesetzt. 1922 fand die erste Vorführung des Triergon-Lichttonverfahrens statt, 1929 wurden die ersten theaterreifen Tonfilme in Deutschland aufgeführt. - Von Hand kolorierte Filmstreifen kamen schon um die Jahrhundertwende auf, seit 1930 dreifarbig bedruckte Farbfilme nach dem Technicolor-Verfahren. Auf die von R. Fischer 1912 geschaffenen Grundlagen gehen die Dreischichten-Farbfilme von Kodak (1935) und Agfa (1936) zurück. Um 1900 gab es schon Vorläufer der Breitwandverfahren (Breitbildverfahren), die nach 1950 weite Verbreitung fanden.

* * *

Fịlm|tech|nik, die: die gesamte Technik, die zur Herstellung eines Films (3 a) gehört.

Universal-Lexikon. 2012.