Bio|ethik , die:
Teilgebiet der angewandten Ethik, das sich mit sittlichen Fragen u. Verhaltensweisen im Umgang mit Leben u. Natur, bes. auch im Hinblick auf neue Entwicklungen u. Möglichkeiten der Forschung u. Therapie (wie Gentechnik, Sterbehilfe u. a.), befasst.
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Bioethik,
1) ethische Theorien, die davon ausgehen, dass die Voraussetzungen moralischem Verhaltens mit naturwissenschaftlichen (biologischen) Methoden begründbar seien, weil der Mensch ein Naturwesen ist. Sein als moralisch zu bezeichnendes Verhalten wäre z. B. im Sinne einer evolutionären Begründung jenes, das den Bestand des Individuums beziehungsweise der Art oder aller Lebewesen überhaupt fördert. 2) Teilgebiet der angewandten Ethik, das sich mit sittlichen Fragen und Verhaltensweisen im Umgang mit Lebewesen und Natur, Mensch und Umwelt befasst. In der Bioethik werden gerechtfertigte und praktikable Richtlinien im Umgang v. a. mit Tierversuchen, Arten- und Naturschutz gesucht und, speziell auf den Menschen bezogen, Fragen zu Geburt, Leben und Tod im Hinblick auf neue Entwicklungen und Möglichkeiten der biologisch-medizinischen Forschung und Therapie diskutiert. Dabei sind, basierend auf den allgemeinen Grundlagen der Ethik, die Forschungsgebiete der Bioethik u. a. folgende: Versuche an kranken und gesunden Menschen, Probleme der Gentechnologie sowie der Forschung am Embryo, vorausschauende genetische Tests, Leihmutterschaft, Sterilisation/Kastration, Schwangerschaftsabbruch, Organtransplantation, Sterbehilfe, Verteilungsgerechtigkeit angesichts knapper medizinischer Ressourcen. Die Bioethik ist seit 1971 besonders in den USA ein eigener interdisziplinärer Lehr- und Forschungsbereich, vertreten durch eine Reihe von Instituten. In verschiedenen Ländern gibt es Ethikkommissionen, bestehend aus Ärzten, Philosophen, Theologen, Biologen, Soziologen, Juristen u. a., die Empfehlungen aussprechen können. In Deutschland wurde z. B. 1995 von der Bundesärztekammer die Zentrale Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze der Medizin und ihrer Randgebiete errichtet und 2001 von Bundeskanzler G. Schröder ein Nationaler Ethikrat berufen, in der Schweiz 2001 vom Bundesrat eine Nationale Ethikkommission für Humanmedizin eingesetzt. Darüber hinaus zielen Bemühungen internationaler Organisationen wie der UNESCO und des Europarates auf die Erarbeitung allgemein verbindlicher Grundsätze in der Anwendung bestimmter Methoden im Umfeld der Medizin. - Die 1996 vom Europarat beschlossene Konvention über Menschenrechte und Biomedizin (ursprünglich Bioethik-Konvention) ist ein Mindestanforderungen regelndes Rahmenabkommen, mit dem der biologisch-medizinischen Forschung am Menschen rechtliche Grenzen gesetzt werden sollen. Sie verbietet u. a. die Diskriminierung von Menschen wegen ihrer genetischen Eigenschaften, den Eingriff in menschliche Keimbahnen, den Organhandel sowie in einem Zusatzprotokoll von 1998 das Klonen von Menschen. Umstritten sind in Deutschland (wo gesetzlich ein höheres Schutzniveau besteht) insbesondere die Bestimmungen, die Forschungen an einwilligungsunfähigen Personen (z. B. Kleinkinder, Behinderte) und den Embryonenschutz regeln. Die Konvention (von Deutschland nicht unterzeichnet) ist im Dezember 1999 in Kraft getreten. (medizinische Ethik)
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Verantwortung des Arztes im 21. Jahrhundert
Gentechnik: Wie weit darf die Gentechnologie gehen?
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Bio|ethik, die: Teilgebiet der angewandten Ethik, das sich mit sittlichen Fragen u. Verhaltensweisen im Umgang mit Leben u. Natur, bes. auch im Hinblick auf neue Entwicklungen u. Möglichkeiten der Forschung u. Therapie (wie Gentechnik, Sterbehilfe u. a.) befasst.
Universal-Lexikon. 2012.