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Abendmahlsgemeinschaft
Abend|mahls|ge|mein|schaft, Abendmahlgemeinschaft, die (christl. Kirche):
Teilnahme von Angehörigen verschiedener Kirchen am gemeinsamen Abendmahl (3) bzw. Beteiligung von Geistlichen verschiedener Kirchen an der Leitung des Gottesdienstes od. an der Austeilung des ↑ Abendmahls (3).

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Abendmahlsgemeinschaft,
 
die gemeinschaftliche Teilnahme von Christen bekenntnisverschiedener Kirchen an einer Abendmahlsfeier. Volle Abendmahlsgemeinschaft einschließlich der Beteiligung von Geistlichen der anderen Kirche an der Leitung des Gottesdienstes und der Austeilung des Abendmahls (Interzelebration) besteht zwischen Kirchen gleicher Konfession. Zwischen konfessionsverschiedenen Kirchen wird die Abendmahlsgemeinschaft (Interkommunion) in folgenden Formen praktiziert: Zulassung von Angehörigen anderer Kirchen zum Abendmahl (Eucharistie), die im Gottesdienst anwesend sind (offene Kommunion); gastweise Zulassung aufgrund (gegenseitiger) Einladung (gegenseitige offene Kommunion); Zulassung in (schweren) Notlagen und Todesgefahr (begrenzte offene Kommunion). Die Bemühungen um die Abendmahlsgemeinschaft zwischen den christlichen Kirchen werden v. a. durch die ökumenische Bewegung gefördert und erhielten eine theologische Grundlegung in der 1982 verabschiedeten Lima-Erklärung.
 
Mit der Leuenberger Konkordie wurde die volle Abendmahlsgemeinschaft zwischen den lutherischen, reformierten und unierten Kirchen Europas hergestellt. Das katholische Kirchenrecht ermöglicht seit dem 2. Vatikanischen Konzil unter bestimmten Bedingungen die Abendmahlsgemeinschaft mit den orthodoxen und orientalischen Kirchen (Sakramentengemeinschaft). Innerhalb der Kirche von England ist für die Vertreter der hochkirchlichen Richtung die Abendmahlsgemeinschaft nur mit Kirchen möglich, deren Bischöfe in der apostolischen Sukzession stehen. In Deutschland besteht seit 1987 zwischen der VELKD und den Kirchen der Arnoldshainer Konferenz und der Evangelisch-methodistischen Kirche Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft; zwischen der EKD und der Alt-Katholischen Kirche in Deutschland wurde 1985 eine »Vereinbarung über die gegenseitige Einladung zur Teilnahme an der Feier der Eucharistie« geschlossen. Zwischen den im Schweizerischen Evangelischen Kirchenbund zusammengeschlossenen Kirchen und der Evangelisch-methodistischen Kirche besteht seit 1922 Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft; die Evangelische Kirche Augsburg. und Helvetischen Bekenntnisses in Österreich und die methodistische Kirche erklärten diese 1990.
 
Literatur:
 
Eucharist. Gastfreundschaft. Ökumen. Dokumente, hg. von R. Mumm (1974);
 
Das Herrenmahl, hg. von der Gemeinsamen römisch-kath./ev.-luther. Kommission (111983);
 
Was hindert uns? Das gemeinsame Herrenmahl der Christen (1981);
 
Wachsende Kirchengemeinschaft. Gespräche u. Vereinbarungen zw. ev. Kirchen in Europa, hg. v. C. Nussberger (Bern 1992).
 

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Abend|mahls|ge|mein|schaft, die (christl. Kirchen): Teilnahme von Angehörigen verschiedener Kirchen am gemeinsamen ↑Abendmahl (3) bzw. Beteiligung von Geistlichen verschiedener Kirchen an der Leitung des Gottesdienstes od. an der Austeilung des Abendmahls (3).

Universal-Lexikon. 2012.