spannen (ugs.); begreifen; verstehen; blicken (umgangssprachlich); raffen (umgangssprachlich); checken (umgangssprachlich); kapieren (umgangssprachlich); schnallen (umgangssprachlich); durchsteigen (umgangssprachlich); erkennen; einsehen; durchschauen (umgangssprachlich); erfassen; durchblicken (umgangssprachlich); orten; lokalisieren; anpeilen
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pei|len 〈V. tr. u. V. intr.; hat〉
1. eine Richtung bestimmen
2. die Wassertiefe feststellen
● die Lage \peilen 〈fig.; umg.〉 auskundschaften [aus der nddt. Seemannsspr. <mnddt. pegelen „die Wassertiefe messen“]
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1. (bes. Seew.) mit Kompass od. mittels funktechnischer Einrichtungen Lage od. Richtung zu etw. bestimmen:
Eisberge mit Ultraschall p.;
<auch ohne Akk.-Obj.:> der Kutter peilt.
2. (Seew.) die Wassertiefe mit dem Peilstock feststellen.
3.
a) (ugs.) seinen Blick irgendwohin richten;
b) (salopp) verstehen:
<meist verneint:> der Typ peilt es nicht.
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Peilen
[niederdeutsch],
1) Navigation: Vorgang der Richtungsbestimmung mit optischen (z. B. Peilkompassen, Teleskopen, Sextanten) oder funktechnischen Peilgeräten (z. B. Funkpeilern, Panoramageräten). Das Peilen erfolgt meist in der Horizontebene oder in der Vertikalebene des Beobachtungsortes. In der Vertikalebene wird die Höhe oder der Höhenwinkel eines Gestirns gepeilt (Astronavigation) oder der Winkel, unter dem die Höhe eines Leuchtturmes erscheint. In der Horizontebene gepeilte Winkel sind meistens Winkel zwischen einer Nordrichtung und dem Peilobjekt oder zwischen der Vorausrichtung (Fahrzeuglängsachse) und dem Peilobjekt. In den erstgenannten Fällen ist das Peilergebnis die rechtweisende, die missweisende oder die Kompasspeilung, im letztgenannten Fall ist es die Seitenpeilung. Werden von zwei bekannten Bodenstationen aus die rechtweisenden Peilungen eines Schiffes ermittelt (Fremdpeilung), so liefert jede Peilung einen Großkreis, der durch eine Bodenstation und das Schiff verläuft. Die Kreuzung der Peilstandlinien entspricht dem Standort des Schiffes (Kreuzpeilung). Werden vom Schiff aus die rechtweisenden Peilungen der Bodenstationen gemessen (Eigenpeilung), so sind die zugehörigen Peilstandlinien Azimutgleichen.
2) Schifffahrt: Messen der lotrechten Wassertiefe (Loten), entweder mit Peilstangen oder in schiffbaren Gewässern mit Echoloten, die in Messschiffen fest eingebaut sind.
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pei|len <sw. V.; hat [aus dem Niederd. < mniederd. pegelen = die Wassertiefe messen, zu ↑Pegel]: 1. (bes. Seew.) mit Kompass od. mittels funktechnischer Einrichtungen Lage od. Richtung zu etw. bestimmen: den Standort eines Schiffes, einen festen Punkt am Ufer p.; Eisberge mit Ultraschall p.; <auch o. Akk.-Obj.:> der Kutter peilt. 2. (Seew.) die Wassertiefe mit dem Peilstock feststellen. 3. (ugs.) seinen Blick irgendwohin richten: neugierig durchs Schlüsselloch, um die Ecke p.; weil sie lieber zu Hause bleiben möchte, im Garten sitzen und lesen und ab und zu mal p., ob nebenan der Berliner Junge noch da ist (Kempowski, Zeit 57).
Universal-Lexikon. 2012.