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vor|wer|fen ['fo:ɐ̯vɛrfn̩], wirft vor, warf vor, vorgeworfen <tr.; hat:jmds. Handlungsweise heftig kritisieren, sie ihm heftig tadelnd vor Augen führen:
jmdm. Faulheit vorwerfen; sie warf ihm vor, dass er ihr nicht geholfen habe.
Syn.: ↑ ankreiden (ugs.), ↑ anlasten, krummnehmen (ugs.), übel nehmen, unter die Nase reiben (ugs.), ↑ verübeln, ↑ vorhalten, zur Last legen.
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vor||wer|fen 〈V. tr. 281; hat〉
1. einem Tier etwas (zum Fraß) \vorwerfen etwas vor das Tier hinwerfen
2. jmdm. etwas \vorwerfen 〈fig.〉 zum Vorwurf machen, tadelnd vorhalten
● Tieren Fleisch \vorwerfen; einen Gefangenen den wilden Tieren \vorwerfen (früher als Strafe); er wirft mir Unpünktlichkeit, Unhöflichkeit vor 〈fig.〉; sie haben einander nichts vorzuwerfen 〈fig.; umg.〉 sie haben beide Schuld, einer ist nicht besser als der andere; das lasse ich mir nicht \vorwerfen 〈fig.〉
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vor|wer|fen <st. V.; hat:
1. [mhd. vürwerfen, ahd. furiwerfan] nach vorn werfen:
den Ball weit v.;
den Kopf, die Beine v.;
neue Truppen v. (Militär; ins Kampfgebiet schicken).
2. [mhd. vürwerfen, ahd. furiwerfan] vor jmdn., etw. (bes. ein Tier) hinwerfen:
den Tieren Futter v.;
jmdn., etw. den Löwen [zum Fraß] v.
3. jmdm. sein Verhalten, seine Handlungsweise heftig tadelnd vor Augen führen:
jmdm. Unfähigkeit, Unsachlichkeit v.;
er warf ihr vor, sie habe ihn betrogen;
ich habe mir in dieser Sache nichts vorzuwerfen (habe mich richtig verhalten);
sie haben sich [gegenseitig]/(geh.:) einander nichts vorzuwerfen (der eine ist nicht besser als der andere).
4. jmdm. etw. zur Last legen, jmdm. die Schuld an etw. geben:
jmdm. Fahrerflucht v.;
dem Angeklagten wird vorgeworfen (er wird beschuldigt), einen Mord begangen zu haben.
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vor|wer|fen <st. V.; hat [1, 2: mhd. vürwerfen, ahd. furiwerfan]: 1. nach vorn werfen: den Kopf, die Beine v.; den Ball weit v.; neue Truppen v. (Milit.; ins Kampfgebiet schicken). 2. vor jmdn., etw. (bes. ein Tier) hinwerfen: den Tieren Futter v.; jmdn., etw. den Löwen [zum Fraß] v.; Ü Man machte sich lächerlich. Man warf der Presse ein großes Fressen vor (Jünger, Bienen 139). 3. jmdm. sein Verhalten, seine Handlungsweise heftig tadelnd vor Augen führen: jmdm. Unfähigkeit, Unsachlichkeit v.; er warf ihr vor, sie habe ihn betrogen; Den Angeklagten wurde vorgeworfen, ... eine Verschwörung ... organisiert zu haben (Leonhard, Revolution 41); Beobachter, die den europäischen Unternehmen in den modernen Technologien einen Nachholbedarf gegenüber den amerikanischen Mitbewerbern v. (FAZ 6. 7. 99, B1); „Du hast dich eben so zurückgezogen!“, warf ihm der General bedauernd vor (Musil, Mann 931); ich habe mir in dieser Sache nichts vorzuwerfen (habe mich richtig verhalten); sie haben sich [gegenseitig]/(geh.:) einander nichts vorzuwerfen (der eine ist nicht besser als der andere).
Universal-Lexikon. 2012.