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Fa|mi|li|en|pla|nung 〈f. 20; unz.〉 sinnvolles Begrenzen der Anzahl der Kinder durch Geburtenregelung
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Fa|mi|li|en|pla|nung, die:
Gesamtheit der Bestrebungen, durch Maßnahmen der Geburtenregelung die Anzahl der Kinder den wirtschaftlichen u. sozialen Verhältnissen der Eltern entsprechend zu bestimmen.
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I Familienplanung,
alle Maßnahmen, um die Zahl der Kinder und den Zeitpunkt ihrer Geburt nicht dem Zufall zu überlassen, sondern zu planen. Dazu gehören sowohl Maßnahmen zur Begrenzung der Kinderzahl (Empfängnisverhütung) als auch zu ihrer Steigerung. Sterilisation und Abtreibung werden nicht zu den Methoden der Familienplanung gezählt. Seit 1968 gehört die freie und verantwortungsvolle Elternschaft zu den Menschenrechten. Das Grundanliegen der Familienplanung ist die Förderung einer bewussten und verantwortlichen Elternschaft, die dem Kind beste Entwicklungsmöglichkeiten bieten soll. Dabei spielen das Alter und die Belastungsfähigkeit der Eltern ebenso eine Rolle wie z. B. die wirtschaftliche Situation und die Wohnverhältnisse. Der Umgang der Partner miteinander, die Möglichkeit einer Aufgabenteilung oder gesundheitliche Bedenken hinsichtlich einer Schwangerschaft und Geburt können die Familienplanung ebenso beeinflussen.
Über persönliche Aspekte hinaus ist Familienplanung in wirtschaftlich nicht oder wenig entwickelten Ländern zu einer politischen Aufgabe geworden, denn Überbevölkerung kann auch eine Ursache für Armut und Not sein. Familienplanung darf jedoch kein Ersatz für soziale, ökonomische und politische Verbesserungen sein. Die Internationale Gesellschaft für geplante Elternschaft (International Planned Parenthood Federation, Abkürzung: IPPF) und die Weltgesundheitsorganisation arbeiten in diesem Sinne in vielen Ländern der Erde.
II
Famili|enplanung,
Gesamtheit der Maßnahmen, die es den Frauen und Familien ermöglichen sollen, die Anzahl und den Zeitpunkt der Geburten in selbst verantworteter Entscheidung unter Berücksichtigung der individuellen und gesellschaftlichen Lebensbedingungen zu planen und frei zu bestimmen. Dazu gehören Methoden zur Begrenzung (z. B. durch Verbreitung von empfängnisverhütenden Mitteln) wie auch zur Steigerung der Kinderzahl; Sterilisation und Abtreibung werden nicht zu den Methoden der Familienplanung gezählt. Die freie und verantwortungsvolle Elternschaft gehört seit 1968 zu den Menschenrechten. Familienplanung ist Teil des auf den Weltbevölkerungskonferenzen von Bukarest (1974) und Mexiko (1984) proklamierten »demographischen Selbstbestimmungsrechts« aller Länder und aller Menschen. Auf der Weltbevölkerungskonferenz von Kairo (1994) wurde Familienplanung zum integrativen Teil des Rechts auf »reproduktive Gesundheit« erklärt, ein neuer Begriff, der auch auf der Weltfrauenkonferenz in Peking (1995) im Zentrum der Debatte stand. Der Vatikan und die fundamentalistischen Richtungen des Islam lehnen ein Recht auf reproduktive Gesundheit ab, weil sie befürchten, dass die damit verbundene Information und Aufklärung über den sexuellen Bereich zu einem mit den religiösen Geboten nicht übereinstimmenden Sexualverhalten bis hin zur Abtreibung führen könnte. Konsens herrscht darüber, dass die Intimsphäre vor aggressiven staatlichen Maßnahmen (Bevölkerungspolitik) geschützt werden muss. Einrichtungen zur Beratung in Fragen der Familienplanung werden mittlerweile in fast allen Ländern angeboten (in Deutschland z. B. durch Pro Familia). In vielen Entwicklungsländern wird im Rahmen von Familienplanungsprogrammen die Einsicht in die Notwendigkeit, die Kenntnis und Anwendung von Methoden der Familienplanung gefördert. Familienplanung wird in der Bevölkerungspolitik als eine wirksame Maßnahme zur Verringerung des Bevölkerungswachstums betrachtet; allerdings setzt dies voraus, dass Familienplanung in eine allgemeine Entwicklungspolitik eingebunden wird, mit der v. a. eine Verbesserung der Lebensbedingungen der Frauen verbunden sein muss (Ausbildung, Erwerbstätigkeit, rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung).
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Fa|mi|li|en|pla|nung, die: Gesamtheit der Bestrebungen, durch Maßnahmen der Geburtenregelung die Anzahl der Kinder den wirtschaftlichen u. sozialen Verhältnissen der Eltern entsprechend zu bestimmen.
Universal-Lexikon. 2012.